Nur ein Hype – oder was?

Was sind die tragenden Komponenten des Aufschwungs in der
Branche Fenster und Türen und wie nachhaltig sind diese?
 

1.

Vorgezogener Effekt durch Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007
Durch Kunden für die Branche minimal, jedoch durch die Verteuerung von Gas, Heizöl und Strom Druck auf die Betriebskosten der Verarbeiter.
 

2.

Auswirkungen der Energiepreiserhöhungen auf Hausbesitzer und Wohnungseigentümer und damit auf den Renovationsmarkt
Damit werden die Anreize zur nachhaltigen Renovation und das Interesse an Fördermittel durch staatliche Zuschüsse geweckt.
 

3.

Förderprogramme des Bundes und der Länder
Interessante Alternativen mit preiswerten Fördermitteln durch KfW
 

4.

Steuerliche Anreize für Handwerkerleistungen
Marginale Auswirkungen, Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (ohne Materialkosten!) von 20%, max. 600 Euro.
 

5.

Energieausweis ab 1.1.2008
Mit dieser Maßnahme erwartet die Politik eine Verdopplung der Sanierungsrate.
 

6.

Abschreibungsänderung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden
Kontraproduktiv, nicht als Anreiz brauchbar, denn nur noch 2% über 50 Jahre.
 

7.

Psychologischer Effekt durch positive Verbrauchereinstellung
Die sich seit Mitte 2005 abzeichnende gesamtwirtschaftliche Erholung hat die Einstellung der Verbraucher positiv beeinflusst. Die positive Bewertung der aktuellen Geschäftslage übertrifft alle Erwartungen und ist so hoch wie seit 10 Jahren nicht mehr. Die Beschäftigung in sozialversicherungspflichtigen Jobs nimmt, wenn auch moderat, zu. Diese positiven Aspekte prägen zusätzlich die optimistische Verbraucherhaltung.
 

8.

Fazit über die tragenden Komponenten des Aufschwungs in der Branche Fenster und Türen und wie nachhaltig diese sind.
 
Zur Bestimmung der Rangfolge wurde über eine Nutzwertanalyse eine Wertigkeit erstellt, die die maßgeblichen Kriterien herausstellt.
 

Legende:
2 : 0 = Kriterium 1 ist wichtiger als Kriterium 2
1 : 1 = Kriterium 1 ist gleichgewichtig mit Kriterium 2
0 : 2 = Kriterium 1 ist weniger wichtig wie Kriterium 2

1. Vorgezogener Effekt durch Mehrwertsteuererhöhung zum 1.1.2007
Ein vorgezogener Effekt, durch die beschlossene Mehrwertsteuererhöhung um 3% zum 1.1.07, auf die Branche ist nicht zu erkennen. Für einige Konsumgüter jedoch kann diese Aussage zutreffen, wobei die Meinungen bei Wirtschaft und Politik stark differieren und zunehmend der Einfluss parteipolitisch gedeutet wird.

Für die Branche F+T sind die Auswirkungen marginal, ein direkter Zusammenhang zwischen Mehrwertsteuererhöhung und dem Run auf Fenster und Türen ist nicht zu erkennen.

Ein indirekter Zusammenhang ist jedoch durch die Verteuerung der Betriebskosten (Ø +7,5% Gas, Öl, Strom + 3% MwSt. = +10,5%/Jahr) für Haus und Wohnung in wirtschaftlicher Hinsicht gegeben und können durch intensivere Beratung der Kunden an Einfluss auf die Entscheidung zum Kauf gewonnen haben. (Interessant wäre die Auswertung der Verkäufe zum Anteil der energiesparenden Fenster in den vergangenen Jahren).

2. Die Auswirkungen der Energie- und Rohstoff-Preiserhöhungen auf Hausbesitzer und Wohnungseigentümer und damit auf den Renovationsmarkt
Die Anzahl der Wohneinheiten in der BRD im Bestand ab dem Baujahr 1978 bis heute umfasst mehr als 8 Mio. Einheiten. Die Wohneinheiten von 1978 bis 1948 im Bestand sind mit knapp 18 Mio. WE vorhanden. Der Rest von 1947 bis 1900 steht mit ca. 11 Mio. WE zu Buche und ist nach der Bausubstanz sehr differenziert zu betrachten.


Bild 1: Wohneinheiten in Tausend, Renovierungsbedarf in Perioden zur Bestimmung der renovierungsbedürftigen Wohneinheiten- Quelle: Destatis

Primär geht es um den Wohnungsbestand von 1948 bis 1978 mit 18 Mio. WE (entspr. 144 Mio. Fenster = 225 Mio. FE), 42,6% davon sind Eigentümer-WE und 57,4% Miet-WE. Mehr als die Hälfte der Haushalte (52,5%) haben ein Monats-Einkommen zwischen 1.300 und 3.200 Euro und eine Durchschnitts-Miete von 420 Euro. Die Fläche je Wohneinheit WE wird mit 89,4 m² und 2,2 Personen pro WE angegeben.
Nicht sanierte WE werden mit ca. 31 Liter Heizöl/m² und Jahr gerechnet.
Nach der Sanierung (nicht nur Fenster!) wird von einer Reduzierung des Heizölverbrauchs von > 60% ausgegangen, was bei einem Literpreis von 0,60 Euro/Ltr. ca 1.674 Euro Einsparung/Jahr ergibt.

3. Förderprogramme durch kommunale und staatliche Institutionen
Eine Vielzahl von Förderungen zur Energieeinsparung auf verschiedenen Ebenen stehen zur Verfügung. Darunter z.B. durch Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Bundesländer und Bundesministerien.

Energieversorgungsunternehmen
Zuschüsse überwiegend bei Umstellung der Heizung auf Erdgas, aber auch bis zu Euro 3.000 für Wärmeschutz im Altbau (Mark-e AG, Hagen), Wärmedämmung im Altbau bis zu Euro 20 je m² Bauteilfläche (Stadtwerke Aachen), Sanierung des Altbaus auf "Energiesparhaus" mit Euro 1.000 (Stadtwerke Aachen), Thermographieaufnahmen mit Euro 150 (Mark-e Hagen), Energiepass mit Euro 40 (Stadtwerke Aachen).

Kommunen
Zur Abgrenzung: EFH, Baujahr 1953, Maßnahmen zur CO2-Reduzierung, Modernisierungsmaßnahmen mit erneuerbarer Energie.
Fördermittel - Zuschüsse
Wärmedämmung - Fenstererneuerung
Einfamilienhaus alle Fenster mit U-Wert < 1,4:
 
Euro 1.200/Gebäude.
Wärmedämmung - Außenwände
Außenwanddämmung mit Fenstererneuerung:
 
Euro 4.500/Gebäude.
Wärmedämmung - Keller
Kellerdeckendämmung:
 
Euro 300/Gebäude.
Wärmedämmung - Dach
EFH Zwischensparrendämmung:
 
Euro 1.000/Gebäude.
Thermische Solaranlage
EFH 1 Wohneinheit:
 
Euro 2.000/Gebäude
 
Der max. kommunale Zuschuss beträgt im beschriebenen Fall Euro 6.000/Antragsteller und Jahr. Dach und Solaranlage müssten über "Sondermaßnahmen" beantragt werden. Dazu sind eine Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine Anlagenbeschreibung erforderlich. Überhang: Euro 3.000.

Landes- bzw. Bundesprogramme
Energie-Spar-Check

Bayern:

Zuschuss Euro 90; Eigenanteil Euro 95,60.

NRW (REN Prog):

Zuschuss Euro 52; Eigenanteil Euro 25

Bund (Vor-Ort-Beratung):

Zuschuss Euro 175; Eigenanteil Zusatzkosten + MwSt.
 
Bundesprogramm
Umweltfreundliche Baumaßnahmen, Finanzierung mit variablem Zinssatz nach Umweltpunkten für Sanierung bestehender Bausubstanz, für Minimierung des Heizenergiebedarfs, Solarthermische Anlagen etc.

Nutzung erneuerbarer Energien
Förderung von Solarkollektoranlagen, Zuschuss für Erstinstallation von Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
30 m² a Euro 70,20 = Euro 2.100

KfW-CO2-Gebäude-Sanierungs-Programm
Z.B. Maßnahmenpaket 4:
Wärmedämmung Außenwände
Wärmedämmung Dach
Wärmedämmung Kellerdecke …
Erneuerung der Fenster*

* pro m² in W/(m²K)

Ug Verglasung

0,47 W/(m²K)

Uf Fenster

0,23 W/(m²K)

Ψg Randverbund

0,07 W/(m²K)

Uw Fenster

0,78 W/(m²K)
 
Umstellung des Heizenergieträgers (CO2-Einsparung > 40 kg/m².a)
Förderung: Darlehen 100% der Invest-Kosten + NK (max. Euro 50.000), Effektivzins 2,52% bei 20 Jahren LZ/2,68% bei 30 Jahren LZ, Zinsbindung 10 Jahre, Auszahlung 100%, Kreditlaufzeit bis zu 20/30 Jahre, Tilgungsfrei 20-3/30-5 Jahre. Tilgungszuschuss von 5% des Zusagebetrages, wenn Ziel nach EnEV (> 40 kg/m².a) nachgewiesen wird.

Wohnraum Modernisieren Öko-Plus
Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle


Dämmung der Außenhülle


des Daches
der Geschoßdecken (zu nicht ausgebautem Dachraum)
der Kellerdecke bzw. Außenflächen
 
Erneuerung der Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energie


Solarthermische Anlage incl. Erneuerung der Heizung auf Basis Gas
 
Finanzierung


Darlehen bis 100% der förderungsfähigen Kosten bis max. Euro 50.000 pro Wohneinheit. Effektivzinssatz laufzeitabhängig: 2,88% für 10 Jahre; 3,29% für 20 und 30 Jahre. Zinsbindung 5 Jahre. Förderung der Sanierung unter 30% der Neubauanforderungen mit Tilgungszuschuss von 12,5% des Darlehensbetrages ab 1.1.07. Wird kein Darlehen benötigt, so kann stattdessen ein Investitionszuschuss beantragt werden, der bis zu 17,5% der Invest-Kosten (Höchstgrenze 8.750 Euro/WE) gewährt wird.
 
4. Steuerliche Anreize für Handwerkerleistungen
Gefördert werden handwerkliche Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten am Haus, in der Wohnung und auf dem Grundstück, wie Tapezierer-, Maler-, Fliesenleger-, Sanitär-, Elektriker-, Maurer-, Trockenbau-, Garten- und Wegebauarbeiten. Die Förderung umfasst bis zu 20% der Kosten für Handwerkerarbeiten, max. Euro 600 pro Jahr und Haushalt. Diese können von der Steuerschuld in Abzug gebracht werden. Ausschließlich Arbeitskosten ohne Materialkosten können berücksichtigt werden. Der Nachweis muss über eine Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Zahlungsbeleg zugunsten des Dienstleistungserbringers erfolgen.

5. Energieausweis ab 1.1.2008
Die Vorläufer
Die Vorläufer der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind das "Energieeinspargesetz 1976", die "Wärmeschutzverordnung 1984", die "Heizungsanlagenverordnung 1994", die "Wärmeschutzverordnung 1995" und die "Energieeinsparverordnung 2002". Diese Verordnung ist am 1.2.02 in Kraft getreten und regelt seitdem die gesetzlichen wärmetechnischen Anforderungen an Gebäude.

Sie beurteilt erstmals das Gebäude als Ganzes, die bautechnischen und haustechnischen Anforderungen werden zusammengefasst, damit hat die Art der Energieerzeugung einen Einfluss auf den bautechnischen Standard eines Gebäudes.

Für jeden Neubau und bei Sanierungen oder Gebäudeerweiterungen muss die Einhaltung der Grenzwerte der EnEV nachgewiesen werden.

Bild 2: Entwicklung der Energieeinspar-Verordnung
Quelle: MWME
 
Was wird mit der Energieeinsparverordnung 2008 verordnet?
Zukünftig wird sowohl beim Verkauf und der Neuvermietung von Bestandsgebäuden ein Energieausweis verlangt. Alle Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten die vor Inkrafttreten der 1. Wärmeschutzverordnung gebaut wurden, also vor 1978, müssen den Energiebedarf in einem Energieausweis nachweisen. Gebäude die in der Zwischenzeit auf den Stand der 1. Wärmeschutzverordnung saniert wurden sind davon ausgenommen. Wer Förderung beansprucht muss gleichfalls einen Energieausweis vorlegen. Für alle größeren Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten und Gebäude die nach 1978 errichtet wurden, kann zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis gewählt werden (Bis Ende 2007 gilt für alle Wahlfreiheit).

Inhalte und Ziele
Im Bedarfsausweis werden wichtige Daten zum energetischen Zustand eines Gebäudes erfasst und daraus Energiekennwerte erstellt, die die Güteklasse eines Gebäudes dokumentieren (zum objektiven Vergleich mit anderen Gebäuden).

Im Verbrauchsausweis wird die Einordnung des Gebäudes durch den Energieverbrauchswert ermittelt, der den Energieverbrauch der letzten 3 Jahre für Beheizung und/oder Warmwasserbereitung berücksichtigt. Klima, Witterung und eventuelle Leerstände werden dabei berücksichtigt. Einschränkungen bestehen bei Mehrfamilienhäusern (Individuelle Gewohnheiten verzerren den objektiven Vergleich).

Auswirkungen auf den Markt
Die Entwicklung des Heizwärmebedarfs in kWh/(m².a) nach Verordnungen auf der Zeitachse gibt Hinweise auf die energetische Modernisierung der Gebäude.


Bild: 3: Entwicklung des max. zulässigen Heizwärmebedarfs auf der Zeitachse Quelle: ea-nrw

Bis zum Jahre 2010 werden ca. 1 Million Wohnungseinheiten (WE) den Besitzer wechseln. Nach der neuen EnEV wird dafür ein Verbrauchsausweis erforderlich, wenn ein adäquater Erlös erzielt werden soll.
In den nächsten 20 Jahren werden, nach Aussagen von Fachleuten, schätzungsweise bei 50% des Wohnungsbestandes Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Das wären ca, 875.000 WE mit Ø 8 Fenstern, die in der Wertigkeit und damit im Preis doppelt so teuer sind als Standardfenster (Standard -> Passivhaustauglich).

Von 38,7 Mio. WE (Microzensus 2002) werden 15 Mio. WE durch Eigentümer selbst genutzt. Die Eigenheime gliedern sich in 10 Mio. Einfamilienhäuser und 6,5 Mio. Zweifamilienhäuser.

Die bewohnten Wohnungen nach WE in Gebäudegrößen sind aufgeteilt in:


Bild 4: Gebäudegrößen mit Anzahl WE


Das Alter der Wohngebäude ist interessant für die Bedingungen der Förderung. Die bis zu 4 Wohnungen vor 1978 gebauten WE erfordern den "Bedarfsausweis".


Bild 5: Alter der Wohngebäude in Millionen und Prozent

Der Heizenergieverbrauch in Ltr. Heizöl, bezogen auf das Baujahr des Gebäudes, gibt den Trend vor. Die Relation von Gebäuden vor der 1. WSVO zu dem angestrebten Passivhaus ist eine Verbrauchsreduzierung um 33,5 Ltr. Heizöl/m²a mit einer entsprechenden Reduzierung von CO2. Für eine Wohneinheit (WE) sind das 19.799 kW/h oder 5,2 to CO2.



Bild 6: Entwicklung des Heizenergieverbrauchs, bezogen auf das Baujahr Quelle: ea-nrw

Der Ø-Verbrauch von Wohngebäuden liegt zur Zeit bei 300 kWh/m²a, entsprechend ca. 30 Ltr. Heizöl /m². Nach EnEV bei Neubauten sind es ca. 100 kWh/m²a. Bei "Niedrigenergiehäusern im Bestand" reduziert sich das auf 40 bis 60 kWh/m²a. Die Einsparung beträgt ca. 80%.



Bild 7: Reduktion des Verbrauchs an Energie vom Istzustand zum Niedrigenergiehaus im Bestand
Quelle: neh-i-b

Fazit: Das Bauneben- und Bauausbaugewerbe, und damit auch die Branche Fenster und Türen, wird durch die Fördermaßnahmen in den nächsten Jahren nachhaltig partizipieren.

Impulse für die Branche F + T
Der Investitionsstau der vorangegangenen Jahre wird sich unter den neuen Förderbedingungen und den initiierten Programmen auflösen und sich für die Branche positiv auswirken. Die ständigen Preiserhöhungen für Energie tun ein Übriges, um über die CO2 -Einsparung Kosten zu reduzieren. Die Veräußerung von Wohnimmobilien nach der neuen EnEV (ca. 250 bis 300 Tsd. WE/Jahr) zwingt die Verkäufer zu Sanierungsmaßnahmen wenn ein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden soll. Die Sanierungen im Bestand werden in den nächsten 20 Jahren, nach Aussage von Experten, mit 750 bis 1000 Tsd. WE/Jahr zu Buche schlagen. Die Baufertigstellungen in den letzten 4 Jahren (2002 bis 2005) lagen bei 270 Tsd. WE/Jahr.

Damit würde sich eine drastische Veränderung der %-Anteile Neubau zu Altbau ergeben. Der Neubau würde damit auf 25% zurückfallen und die Renovierung auf 75% steigen. Das Volumen an Fenstern läge nach diesen Zahlen bei ca. 9,36 Mio. Fenstern, entsprechend 14,6 Mio. Fenstereinheiten FE.

Hinzu kommt, dass die Qualität der Fenster vom Standardfenster zum passivhaustauglichen Fenster tendiert und damit der Preis/Fenster um den Faktor 1,5 steigt, und somit der Umsatzwert der Branche.

Eine zwingende Notwendigkeit ist es, dass die Hersteller sich dem Niveau der Wertsteigerung qualitativ und servicetechnisch anpassen.

6. Abschreibungsänderung für Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gebäuden
Private Anleger sind insbesondere von der Abschaffung der degressiven AfA betroffen. Künftig gilt auch für Neubauten nur noch die lineare Abschreibung von zwei Prozent über 50 Jahre. Bislang konnten Bauherren oder Erwerber im Jahr der Fertigstellung oder Anschaffung in den folgenden neun Jahren jeweils vier Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes abschreiben. In den darauf folgenden acht Jahren waren es jeweils 2,5 Prozent und in den folgenden 32 Jahren jeweils 1,25 Prozent.

7. Psychologischer Effekt durch positive Verbrauchereinstellung
Die sich seit Mitte 2005 abzeichnende gesamtwirtschaftliche Erholung hat die Einstellung der Verbraucher positiv beeinflusst. Die positive Bewertung der aktuellen Geschäftslage übertrifft alle Erwartungen und ist so hoch wie seit 10 Jahren nicht mehr. Die Beschäftigung in sozialversicherungspflichtigen Jobs nimmt, wenn auch moderat, zu. Diese positiven Aspekte prägen zusätzlich die optimistische Verbraucherhaltung.

Ergebnisse des ifo Konjunkturtests im November 2006
Der ifo Geschäftsklimaindex für die gewerbliche Wirtschaft Deutschlands ist im November merklich gestiegen. Die schon in den letzten Monaten als überwiegend gut eingestufte Geschäftslage hat sich den Unternehmensmeldungen zufolge weiter deutlich verbessert. Auch für die Entwicklung im nächsten halben Jahr waren die befragten Unternehmen etwas zuversichtlicher. Diese Umfrageergebnisse lassen eine Fortsetzung des konjunkturellen Aufschwungs erwarten.

Im verarbeitenden Gewerbe verbesserte sich das Geschäftsklima. Beide Komponenten des Klimas, Geschäftslage und Erwartungen, trugen zur erneuten Aufhellung bei: Mit ihrer momentanen Lage waren die Unternehmen spürbar zufriedener. Die Erwartungen an die Geschäfte in den kommenden sechs Monaten haben sie leicht angehoben. Weiter steigende Chancen sahen die Industrieunternehmen im ohnehin schon starken Exportgeschäft. Auch im Bauhauptgewerbe und im Großhandel ist das Geschäftsklima, ebenfalls getrieben durch beide Komponenten, gestiegen. Dagegen ist der Geschäftsklimaindex im Einzelhandel gesunken. Zwar waren die Befragungsteilnehmer in diesem Bereich erneut zufriedener mit ihrer aktuellen Situation, doch äußerten sie in ihren Erwartungen zunehmende Skepsis.

In Ostdeutschland war der Anstieg des Geschäftsklimaindex deutlicher ausgeprägt als im Bundesdurchschnitt.



8. Fazit über die tragenden Komponenten des Aufschwungs in der Branche Fenster und Türen und wie nachhaltig diese sind.
Die Kriterien 6 und 4 aus dem Vergleich der Kriterien zueinander mit der Rangfolge 5: Änderung der steuerlichen Abschreibung von degressiv auf proportional und für die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen werden weder positive noch negative Auswirkungen auf die Branche haben, sie sind wirkungsneutral.

Das Kriterium 1 Rangfolge 4: Mehrwertsteuererhöhung um 3% wirkt kundenseitig für die Branche minimal, wirkt jedoch durch die Verteuerung von Gas, Heizöl und Strom auf die Betriebskosten der Verarbeiter. Dadurch werden weder mehr noch weniger Fenster verkauft.

Das Kriterium 7 Rangfolge 3: Psychologischer Effekt ist aufgrund der "weichen Faktoren" etwas ins Hintertreffen geraten. Aber es ist wie bei einer Krankheit, die innere Einstellung trägt maßgeblich zur Gesundung bei, aber am Ende wird dem behandelndem Arzt und den Medikamenten der Erfolg zugeschrieben.

Kriterium 3 Rangfolge 2: Förderprogramme durch kommunale und staatliche Institutionen umfasst interessante Hinweise auf Fördermittel zur Energieeinsparung in Form von Zuschüssen und Krediten. Entsprechende Hinweise sind bei den Energieversorgungsunternehmen, Kommunen, Bundesländern und dem Bund abzurufen. Überwiegend handelt es sich um Einzelmaßnahmen zur CO2 -Reduzierung und Modernisierung mit erneuerbarer Energie.

Die Kriterien 2 und 5 Rangfolge 1: Energiepreiserhöhungen und Energieausweis korrelieren miteinander, denn die Explosion der Energiepreise führte zu einem Umdenken im Verbrauch dieser Ressourcen. Erst in 2. Linie ist die Verseuchung der Umwelt ein ausschlaggebender Grund für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Wenn die Energie wenig kostet, siehe USA, ist der Umweltgedanke tot (Kyoto). In der Kopplung beider Argumente wird ein Schuh daraus: Etwas für die Umwelt tun und gleichzeitig, wenn auch subventioniert, Geld sparen oder Wert der Immobilie steigern.

Die Energieeinsparverordnung 2008 wird sowohl für den Neubau als auch in der Sanierung des Altbaus im Bestand für die Ökologie Zeichen setzen, wenn auch diese Verordnung noch mancher Korrekturen bedarf, aber Rom wurde auch nicht an einem Tage gebaut. Die Unterscheidung in Bedarfs- und in Verbrauchausweis ist ein schlechter Kompromiss, das ifeu-institut hat im Auftrag des vzbv untersucht ob ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis besser geeignet ist, die Anforderungen der EU-Richtlinie aus Sicht von Mietern und Käufern zu erfüllen:

"Anhand aktueller Auswertungen wurde herausgearbeitet, dass es im Einzelfall selbst bei größeren Gebäuden zur erheblichen Abweichung zwischen dem berechneten Energiebedarfskennwert und dem tatsächlichen Energieverbrauchskennwert kommt. Die Vorstellung, von einem bekannten realen Verbrauch (zum Beispiel aufgrund der letzten Heizkostenabrechnung) auf einen nutzerunabhängigen Bedarf rückschließen zu können oder umgekehrt, ist daher unrealistisch. Auch kann der Verbraucher aufgrund des unterschiedlichen Nutzerverhaltens weder mit Hilfe des Energiebedarfs noch des Energieverbrauchs seine persönlichen zukünftigen Energiekosten verlässlich einschätzen.

Auf der anderen Seite ist durch das Ziel der Gebäuderichtlinie, mit dem Energiepass als Ranking-Instrument indirekt die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen, die Richtung bereits vorgegeben. Allein aus der Darstellung des aktuellen spezifischen Energieverbrauchs kann nur sehr begrenzt ein verlässlicher Vergleich mit anderen Gebäuden erfolgen. Zudem gibt die Richtlinie vor, dass dem Energiepass "Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz" beigefügt werden sollen. Spezifische Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen können jedoch nicht aus einem Verbrauchspass abgeleitet werden.

Ein aussagekräftiger Energiepass im Wohngebäudebereich für Altbau und Neubau kann daher nur ein Energiebedarfspass sein. Dieser stellt die energetische Qualität des Gesamtgebäudes bei einer Standardnutzung dar und erlaubt einen objektiven Vergleich mit anderen Gebäuden. Zugleich bietet er eine Basis für die Ausarbeitung von Maßnahmenempfehlungen".

Als eine Abmilderung kann die Einschränkung gelten, dass für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 gebaut wurden, der strengere bedarfsorientierte Pass zur Pflicht wird. Auch wer künftig Mittel aus staatlichen Förderprogrammen bekommen möchte, muss einen Bedarfsausweis vorlegen.

Das auf lange Zeit angelegte Konzept, die Umsetzung der EU-Richtlinie und die großzügige Ausstattung mit finanziellen Mitteln werden diese Maßnahme zu einem Dauerbrenner für die nächsten Jahre machen und der Branche spannende Zeiten bereiten.

Um gut zu bleiben, muss man ständig besser werden.


Die Kurzfassung des oben abgehandelten Themas
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