HÖRMANN F30-Festverglasungen für Brandschutz: Lichteinfall und Durchblick im Textilunternehmen New Yorker in Braunschweig (06/17/2002)

 
Objektbauten stellen durch ihre Größe wie auch durch ihre Nutzungsbedingungen häufig spezielle Anforderungen an den Innenausbau. Da Nutzungsänderungen nicht auszuschließen sind, werden sie heute meist weitgehend freitragend konzipiert und nach Bedarf im trockenen Ausbau in Teilflächen aufgeteilt. Bei großen Objekten läßt sich nicht immer in allen Gebäudeteilen ein direkter Tageslichteinfall sicher stellen. In solchen Fällen werden innen liegende Trennwände häufig mit Festverglasungen versehen, durch die dahinter liegende Räume an jenem Tageslicht partizipieren, das durch die Außenfenster der direkt belichteten Nachbarräume einfällt.

Es gibt aber auch andere Gründe für den Einbau von Festverglasungen, so zum Beispiel bei Betriebsbüros, von denen aus ein direkter Einblick in die Produktions- oder Logistikhallen erwünscht ist. Dabei können sich je nach den individuellen Einsatzkriterien unterschiedliche Anforderungen an die Verglasungen ergeben. So können bei lärmintensiven Produktionsprozessen Schallschutzanforderungen eine Rolle spielen, damit man von den Betriebsbüros oder Steuerständen zwar einen kompletten Überblick über das Geschehen in der Halle hat, die Kontrollfunktionen jedoch möglichst nicht durch Lärm beeinträchtigt werden. Sehr häufig gilt es aber auch bei der Umwidmung und Sanierung eines bestehenden Gebäudes, nicht nur Sichtkontakt und Lichteinfall zu ermöglichen, sondern zugleich auch Schall- und vor allem Brandschutzanforderungen gerecht zu werden.

Hörmann bietet in Europas größtem Brandschutzprogramm Festverglasungen unterschiedlicher Ausführungen an. So fertigt Hörmann zum Beispiel in alle übliche Wandbauarten einzubauende G 30 Stahl-Verglasungen, die in der Breite unbegrenzt koppelbar sind und eine maximale Verglasungshöhe von 4.000 mm zulassen, wie auch Ausführungen speziell zur Montage in Ständerwerkswände.

F30-Elemente mit Schutz gegen Strahlungshitze
Gegenüber der einfacheren und somit kostengünstigeren G30 Verglasung bieten die aufwändiger aufgebauten F30 Verglasungen einen erhöhten Schutz gegen den Durchtritt von Strahlungswärme. Zu diesem Zweck ist beispielsweise der Hohlraum zwischen den Scheiben der Doppelverglasung mit einem wärmedämmenden Gel gefüllt.

Praxis-Beispiel: Moderner Brandschutz für alte Bausubstanz

So wurden beispielsweise beim Innenausbau des Verwaltungsgebäudes des Textilunternehmens “New Yorker” in Braunschweig Hörmann T30 Stahl-Feuerschutz- und Rauchschutztüren, F 30 Stahl-Verglasungen des Typs HW 130 F mit wärmedämmender Brandschutz-Doppelverglasung eingesetzt.
Die Verwaltung des Textilhandelsunternehmens ist in einem sanierten und entsprechend umgewidmeten Altbau angesiedelt. Die hier in F30 Ständerwerkswände eingebauten 975 mm breiten und 1825 mm hohen F30 Elemente verbinden die Forderungen des Vorbeugenden Brandschutzes mit dem Wunsch einer natürlichen Belichtung der Räume durch Tageslichteinfall. Darüber hinaus ermöglichen sie einen Sichtkontakt zwischen den einzelnen Bereichen. Die hier eingesetzten Elemente sind reine Verglasungen also nicht mit Türen kombinierbar. Für diesen speziellen Einsatzbreich bietet Hörmann jedoch ebenfalls ein breites T30/F30-Rohrrahmen-Programm in Stahl- und Aluminium-Ausführung an.

Großflächige Verglasungen in vielen Variationen
Die in Braunschweig eingesetzte Ausführung mit Zargenrahmen ist für Wandhöhen bis 4.500 mm zugelassen und erlaubt eine maximale Verglasungshöhe von 4.000 mm. Um diese voll auszuschöpfen, sind mit Rücksicht auf die maximale Scheibengröße von 1198 x 2298 mm entsprechende Unterteilungen durch Sprossen notwendig, während die Elemente selbst unbegrenzt koppelbar sind. Das universell einsetzbare System erlaubt glastrennende Quer-, Senkrecht-, Kreuz- und Diagonalsprossen, sowie die Integration von Schrägen und Unterzügen. Es ist für die Montage in allen üblichen Wandbauarten zugelassen und bietet so speziell im Fall von Sanierungen und Umwidmungen einen großen Gestaltungsspielraum. Für den Einbau in Ständerwerke ist eine F 30 Ausführung von mindestens 100 mm Dicke gefordert. Im konkreten Objekt "New Yorker" betrug die Wanddicke 125 mm.

Das System erlaubt vielfältige Ausführungsvarianten, so zum Beispiel mit Schattennut, mit Zierfalz, mit Zierfalz und zweiter Scheibe für erhöhte Schall- und/oder Hitzeschutzanforderungen, sowie für eine nur bei Ständerwerkswänden mögliche mittige Verglasung. Damit lässt sich das System allen funktionellen wie auch formalen Forderungen anpassen und erweist sich so nicht nur bei der Altbausanierung, sondern auch bei neu zu errichtenden Gewerbeobjekten als praktische Brandschutzlösung mit Durchblick.