Schulungspflicht für PU-Schäume (06/17/2021 02:44:03 PM)

Neue EU-Verordnung regelt gewerbliche und industrielle Verwendung von Produkten mit Diisocyanaten

Der Kleb- und Dichtstoffhersteller Soudal setzt sich gemeinsam mit den Mitgliedern des Verbands der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) für die sichere Verwendung von PU-Schäumen ein. Eine in 2020 inkraft getretene EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) nimmt Industrie und Handwerk diesbezüglich jetzt europaweit in die Pflicht: Sie schreibt ab August 2023 eine EU-weite Schulungspflicht zum Umgang von Produkten mit Diisocyanaten vor. So sollen durch eine möglicherweise unsachgemäße Verwendung von PU-Schäumen verursachte Haut- und Atemwegssensibilisierungen verhindert werden. Ein entsprechender Hinweis auf den Verpackungen wird schon ab 2022 zur Pflicht.

Soudal mit eigener Schulungs-Website
FEICA verweist ab Ende 2021 unter https://www.feica.eu/PUinfo mit einer englischsprachigen Seite auf die Schulungsseiten für die EU. Marketingleiter Alexander von Vulté kündigt für Soudal eine eigene Website zum Thema an: „Wir haben schon lange Seminare für fachgerechte Anwendungstechniken im Angebot“, so von Vulté. „In Kürze stellen wir dem Handwerk auch online ein ausführliches Schulungsprogramm zur Verfügung.“ Unter http://pu-training.com/ können Verarbeitende sich ab Oktober 2021 über Soudal-Produkte und deren fachgerechte Anwendung informieren. Die Seite wird in Deutsch und in verschiedene andere Sprachen übersetzt.


Weitere Informationen:
Soudal N.V. ·Deutschland
Olof-Palme-Straße 13
D-51371 Leverkusen
www.soudal.com


 
 




Ein Schulungshinweis auf der Verpackung wird ab 2022 zur Pflicht. (Foto: Soudal