Einbrüche in Garagen mit einbruchhemmenden Toren verhindern (04/14/2021 12:55:24 PM)

Viele Einbrüche können im Vorfeld durch richtiges Verhalten und der richtigen Technik verhindert werden. Dabei ist es wichtig, auch an die Einbruchhemmung für Tore zu denken. "Man sollte den Einbruchschutz bei Toren nicht vernachlässigen", so Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Schlösser- und Beschläge. Die Prüfung einbruchhemmender Tore nach der DIN/TS 18194 wird vom Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) durchgeführt. Die Norm orientiert sich in großen Teilen an der Normenreihe EN 1627 - 1630, die bei Fenstern und Türen Anwendung findet.

Meist befinden sich auch in der Garage Wertgegenstände wie Fahrräder, Werkzeug oder Gartengeräte, die vor einem Diebstahl geschützt werden müssen. Zudem gelangt man oft über die Garage durch Verbindungstüren direkt in das Haus. Dadurch verspricht das Garagentor für einen Einbrecher einen leichteren Zugang als es beispielsweise bei der Haustüre der Fall wäre. "Um einen Einbruch zu erschweren oder im besten Fall sogar ganz zu verhindern, lohnt es sich in einbruchhemmende Tore zu investieren", so Stephan Schmidt. Bei der Anschaffung von Fenstern und Türen, aber auch Toren ist daher darauf zu achten, dass sie einbruchhemmend sind. Tore werden nach der Technischen Spezifikation DIN/TS 18194 in eine der Widerstandsklassen (engl. Resistance Class, RC) klassifiziert. Genau wie bei einbruchhemmenden Türen und Fenstern müssen auch Tore bei einem akkreditierten Prüfinstitut wie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) geprüft worden sein. Die Norm legt die Anforderungen, Prüfverfahren und Klassifizierungssysteme der einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren nach der Produktnorm DIN EN 13241 fest. Hiernach werden die Tore je nachdem welchen Anforderungen sie in der Prüfung standhalten in eine der Widerstandsklassen RC 1 N bis RC 6 klassifiziert. Wie bei Fenstern und Türen im privaten Bereich wird auch bei Toren mindestens die Widerstandsklasse RC 2 empfohlen.

Ebenso wie bei der Prüfung der Einbruchhemmung für Fenster und Türen nach der Normenreihe EN 1627 - 1630 prüft man für die DIN/TS 18194 den Widerstand gegen statische und dynamische Belastung sowie gegen manuelle Einbruchversuche. Dabei wird vom Prüfer versucht eine durchgangsfähige Öffnung zu schaffen. Beim manuellen Einbruchversuch erfolgen die Prüfungen nach DIN EN 1630. Hier werden Spalte am Torblatt und Verriegelungspunkte angegriffen. So erfolgt neben der statischen und dynamischen Belastung im Rahmen des manuellen Angriffs unter anderem ein Angriff auf die Führungsschiene sowie ein Flächenangriff auf das Torblatt.

Ist eine Zertifizierung, also eine Prüfung und Überwachung durch das PIV, gewünscht, so kann dies durch das entsprechende Zertifizierungsprogramm erreicht werden. Die Elemente zeichnet die PIV CERT Zertifizierungsvereinigung nach bestandener Prüfung und positiv verlaufenem Erstbesuch der Fertigungsstätten mit einem Zertifikat aus.
Die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) veröffentlicht regelmäßig Listen mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten. So können sich Verbraucher einen Überblick verschaffen. Mit den Prüfungen und Produktzertifizierung nach DIN/TS 18194 vom PIV ist auch die Aufnahme des Herstellers in die KPK-Liste "Geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Türen/Tore" der Landeskriminalämter möglich.
Wer in Sachen Einbruchhemmung investieren möchte, sollte prüfen, ob eine Förderung in Betracht kommt. Denn um etwas in Sachen Einbruchschutz zu tun, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm "Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E". Über das Förderprogramm erhalten alle, die den Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern sowie Garagen verbessern möchten, einen Zuschuss. Voraussetzung für die Förderung von Garagen ist, dass das Tor mindestens der Widerstandsklasse RC 2 entspricht und die Garage direkt an das Wohnhaus grenzt. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss der Antrag vor dem Umbaubeginn bei der KfW gestellt werden.

 

Stephan Schmidt, Geschäftsführer der Gütegemeinschaft Schlösser- und Beschläge, empfiehlt in den Einbruchschutz zu investieren.







Prüfung eines einbruchhemmenden Tores im Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV).
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. ist der Zusammenschluss qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister im Bereich Schlösser und Beschläge. Die Gütegemeinschaft ist eine Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung und ist berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen zu verleihen. Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl. Die Gütezeichenbenutzer müssen objektiv überprüfbare Gütekriterien stets einhalten. Daher unterwerfen sie sich freiwillig den Gütebestimmungen und der Güteüberwachung. Die Anforderungen der Güterichtlinien orientieren sich an den relevanten nationalen und internationalen Produktnormen, gehen aber vielfach über diese hinaus. Regelmäßige Kontrollen durch neutrale, anerkannte Prüfstellen sind für die Gütesicherung und Verwendung des Gütezeichens ein wichtiger Baustein.
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge erstellt Richtlinien und veröffentlicht technische Hinweise. Die Richtlinien sollen Hilfestellung bei der Anwendung von Schlössern und Beschlägen für Fenster und Fenstertüren sowie Türen bieten. Sie werden gemeinsam mit dem Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) erarbeitet und je nach Bedarf mit dem Technischen Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) und anderen Prüfinstituten abgestimmt. Bei der Erarbeitung fließen so die Erfahrungswerte und Prüfergebnisse aus mehreren Jahrzehnten mit ein.

Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert
Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) steht bereits seit 1978 mit zahlreichen Prüfungen zur Verfügung. Als akkreditiertes Prüflabor steht das PIV für unabhängige und kompetente Prüfdienstleistungen. Es nimmt neben mechanischen Produktprüfungen an Schlössern und Beschlägen sowie an Fenstern und Türen auch Prüfungen der Mechatronik vor. Diese Prüfungen dienen der Sicherung von Qualitätsstandards. So prüft, zertifiziert und überwacht das PIV seit über 40 Jahren Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen.
Das Institut arbeitet zudem in den nationalen und internationalen Normungsgremien dieser Produktgruppen mit. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert. Weiterhin verfügt das PIV mit PIV CERT über eine Produktzertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, ist anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung NRW, notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung und anerkannte Prüfstelle für DIN CERTCO. Ebenso verfügt das Prüfinstitut über die Ermächtigung nach Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, um Prüfungen beim Kunden vor Ort durchführen zu dürfen.


Weitere Informationen:
www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de