Funktionsfähigkeit von Fenstern und Türen: (11/09/2016 07:00:00 AM)

Ein Wartungsvertrag macht immer Sinn

Wer ein neues Auto kauft, fährt damit für gewöhnlich regelmäßig zur Inspektion. Dort wird dafür gesorgt, dass der Wagen jederzeit verlässlich funktioniert und von der Substanz her einwandfrei bleibt. Ähnliche Serviceleistungen gibt es auch für neue Fenster, Fassaden und Außentüren: Neben der normalen Gewährleistung im Rahmen der vertraglichen Verpflichtungen können mit einem Wartungsvertrag alle weiteren Eventualitäten ausgeschlossen beziehungsweise kann damit möglichen Problemen vorgebeugt und die einwandfreie Funktion der „Häuseraugen“ erheblich verlängert werden.

Bauherr oder Modernisierer haben die Wahl: Entweder sie verlassen sich auf die vertragliche Gewährleistung oder sie übertragen zusätzlich mittels eines Wartungsvertrages die Wartung und Inspektion der
 


Garantierte Funktionsfähigkeit dank regelmäßiger Wartung. Foto: VFF/WERU
Fenster, Fassaden und Außentüren zum Beispiel demjenigen, der diese geliefert und/oder montiert hat. „Grundlage für Gewährleistungsansprüche ist die regelmäßige Wartung, Pflege und gegebenenfalls Instandsetzung der Bauprodukte. Die im Wartungsvertrag enthaltenen Punkte sorgen für eine noch längere Lebensdauer und eine langfristige einwandfreie Bedienbarkeit von Fenstern und Türen“, erklärt Ulrich Tschorn, Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade (VFF). Von den angebotenen Leistungen umfasst sind je nach Vertragsgestaltung die regelmäßige Untersuchung aller Bauteile auf Beschädigungen und Verformungen. „Dies betrifft auch die Oberflächen, die Dichtungen, die Türbänder, Verschlüsse, Bauanschlussfugen und Sonderbauteile wie Sonnenschutzanlagen, Rollläden und Lüftungsanlagen“, erklärt Tschorn. Besonderer Kontrolle bedürften außerdem sicherheitsrelevante Bauteile. „Dazu zählen vor allem Beschlag-, Türband- und Verschlussteile. Diese werden im Rahmen der Wartung auf festen Sitz geprüft und auf Verschleiß kontrolliert“, so der VFF-Geschäftsführer. Sei hier etwas nicht in Ordnung, würden falls erforderlich zum Beispiel Einstellarbeiten durchgeführt, die Befestigungsschrauben nachgezogen oder defekte Teile gegen neue ausgetauscht. Zusätzlich werden bewegliche Teile nach Herstellervorgaben geölt beziehungsweise gefettet. Das verhindert Quietschgeräusche, Materialverschleiß und erleichtert die weitere Bedienung. „Grundsätzlich können Wartungsarbeiten natürlich auch vom Modernisierer oder vom Bauherrn in Eigenregie durchgeführt werden. Davon möchte ich allerdings angesichts der Komplexität der Technik – wie beim modernen PKW – eher abraten. Das gilt besonders dann, wenn Teile repariert oder ausgetauscht werden müssen“, schließt Tschorn. VFF/DS

Der Expertenrat: „Informationen zur Instandhaltung von Fenstern, Fassaden und Außentüren finden sich unter anderem in dem VFF-Merkblatt WP.02, das unter shop.window.de entgeltlich bezogen werden kann. Hier werden Wartung, Pflege & Inspektion in allen Einzelheiten beschrieben. Das Merkblatt richtet sich an Planer, den Fachhandel, den Verarbeiter, den Auftraggeber und den Benutzer.“

www.fensterratgeber.de