Unwissenheit oder Leichtsinn? (02/10/2015 03:43:56 PM)

Mit Veröffentlichung der DIN 18008 – Glas im Bauwesen –, deren Integration in die Musterliste der technischen Baubestimmungen des DIBt Ende 2013 sowie der Notifizierung durch die EU Mitte 2014 hat Glas im und am Bau einen neuen „Stand der Technik“, der bundesweit angewandt werden kann.

Dieses „kann“ ist allerdings mit Beginn des Februars 2015 bereits in 9 der 16 Bundesländer zu einem rechtsverbindlichen „Muss“ geworden, da diese DIN schon Einzug in die jeweiligen Landesbauordnungen gehalten hat (aktueller Status: http://www.mktsoftware.de/glastik-standard/din-18008_einfuehrungsstatus/).
Dieser Tatbestand scheint zahlreichen ausführenden Unternehmen der Glasbranche nicht bewusst zu sein oder aber er wird ignoriert. Derzeit werden mehr als 75 %, so die Schätzung von Experten, der täglichen Arbeiten in Glas und Fenster ohne rechtliche Basis ausgeführt, weil .

Sehen oder gar fühlen kann man die korrekte Glasdicke nach DIN 18008 nicht, aber mit GLASTIK exakt berechnen.
zur Glasdimensionierung nach wie vor veraltete, rechtsungültige Richtlinien zur Anwendung gelangen. Auf konkrete Nachfragen hört man so unglaubliche Erklärungsversuche, wie „die DIN kommt doch sowieso nicht so wie geplant“ oder aber „die wird doch von offiziellen Gremien noch abgemildert oder gar abgewandt“, etc. Alles völliger Unsinn! Die DIN ist da und nach Ablauf des 1. Quartals 2015 auch in allen Bundesländern Bestandteil der Bauordnung, das heißt sowohl bau- als auch zivilrechtlich verbindlich.

Und selbst wenn es gelingen sollte, die eine oder andere Veränderung noch im Nachgang herbeizuführen, wird es lange dauern, bis diese Rechtswirkung erlangen könnten. Davon ist derzeit allerdings nicht auszugehen, und deshalb ist ab sofort – eigentlich bereits überall – die DIN 18008 verpflichtend anzuwenden.
Ein Ignorieren bedeutet illegales Verhalten, aber vor allem tägliche Leistungen, die dauerhaft zu Reklamationen führen können. Alleine die derzeit noch große Unwissenheit der Leistungsempfänger von Verglasungsarbeiten jeglicher Art, übrigens auch in Fenstern, hält die Welle von Reklamationen und unbezahlten Rechnungen noch recht klein, doch Tag für Tag sorgt derzeit die Praxis dafür, dass es mittelfristig zu einem gewaltigen Tsunami kommt, denn für illegale Bauleistungen gibt es keine auslaufenden Gewährleistungsfristen. Das gilt selbst dann, wenn eine Ausführung durch die Vergangenheit als sicher gilt, diese darf nur weiter verbaut werden, wenn sie den Anforderungen der DIN entspricht. Darüber hinaus wird auch der Gesetzgeber in absehbarer Zeit mit Sicherheit die eine oder andere konkrete Prüfung vornehmen und rechtliche Schritte bei Nichteinhaltung einleiten.

Folglich kann man allen verglasenden Unternehmen nur raten, die DIN 18008 ernst zu nehmen und danach zu verfahren. Auch wenn sich der Aufwand in der Angebots- und Auftragsphase durch lästige Berechnung vieler Scheiben erhöht, letztlich bringt die DIN langfristig eine ganze Reihe von Vorteilen für den Baustoff Glas. Und für das erhöhte Rechenaufkommen gibt es die hervorragende und geprüfte Software Glastik in abgestimmten Konstellationen, genau auf die Situation und Bedürfnisse des jeweiligen Nutzers zugeschnitten. Also lässt sich mit einer überschaubaren Einmalinvestition sowie einigen Stunden des Kennenlernens die DIN 18008 problemlos in die tägliche Glaspraxis integrieren und beendet somit den Status jeglicher Illegalität.
Weitere Infos finden Sie unter www.glastik.de