Arbeitslos – nicht hoffnungslos (12/10/2014 07:00:00 AM)

"Aber hier, wie überhaupt, kommt es anders, als man glaubt" – frei nach Wilhelm Busch kann es mitunter auch beim Projekt Eigenheim zugehen. Eigentlich sollte durch den Bau des neuen Eigenheims eine wichtige Grundlage zur Altersvorsorge getroffen werden. Die Finanzierung ist geklärt, die Bagger rollen, schon bald steht der Umzug in die eigenen vier Wände an. Dann folgt die Hiobsbotschaft - Kündigung. "Für viele Bauherren und ihre Familien ist das eine Horrorvorstellung, denn die Kreditraten werden natürlich auch weiterhin fällig und nur die wenigsten Bauherren können die Einkommensausfälle bei Arbeitslosigkeit kompensieren", sagt Florian Haas, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. (München). Denn trotz vergleichsweise positiver Arbeitsmarkt-Situation kann auch in Deutschland nahezu jeder Angestellter von einer wirtschaftlich bedingten Kündigung betroffen sein. Und gerade, weil sich die Darlehensverpflichtungen für ein Eigenheim meist über Jahrzehnte hinweg erstrecken, macht sich schnell Angst, Unsicherheit und Perspektivlosigkeit breit – mit negativen Folgen für die ganze Familie. Im schlimmsten Fall droht schließlich die Zwangsversteigerung des Eigenheims. Doch die Realität sieht zum Glück ein wenig anders aus.

Arbeitssuchende im Schnitt 37 Monate arbeitssuchend – zu lang für Häuslebauer
Denn statistisch gesehen – so die Daten der Bundesagentur für Arbeit - bekommen die meisten Menschen durchschnittlich nach weniger als 37 Wochen einen neuen Job. "So geht es demzufolge meist darum, maximal ein Jahr zu überbrücken. Ein Jahr, das jedoch ein großes Loch in den Geldbeutel reißen und so manche Familie in eine finanzielle Schräglage bringen kann. Und genau hier kann eine Absicherung des Arbeitslosenrisikos mit Hilfe einer Kreditversicherung oder Restschuldversicherung bei Arbeitslosigkeit – im Volksmund auch Arbeitslosenversicherung - sinnvoll sein", so der Verbraucherschützer weiter. Im Fall der Fälle tritt dann nämlich der Versicherer ein und leistet für einen Arbeitslosenzeitraum von bis zu 12 Monaten die vereinbarte Versicherungssumme. So kann sich der Betroffene voll auf die Arbeitssuche konzentrieren und muss sich zumindest für diesen definierten Zeitraum keine Gedanken über die Ratenzahlung machen. Mitglieder der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. können von Sonderkonditionen zur Absicherung eines Bauvorhabens profitieren. Mehr unter www.finanzierungsschutz.de

Über die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e. V. Die Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende e.V. versteht sich als Verbraucherschutzorganisation, die sich auf die Zielgruppe Bauherren und ihre Familien spezialisiert hat. Bei Bauvorhaben im mittleren bis gehobenen Preissegment vertritt die Schutzgemeinschaft die Interessen der Bauherren und bietet mit zahlreichen Kooperationspartnern eine weitgehende Absicherung des Bauprozesses in den Bereichen Bauqualität, Finanzierungsschutz und Rechtssicherheit an. Alle Leistungen werden exklusiv für die Mitglieder der Schutzgemeinschaft angeboten. Dabei hat es sich der Verein zur Aufgabe gemacht kostendeckend zu arbeiten und den Nutzen für seine Zielgruppe durch neue Leistungen regelmäßig zu verbessern.