Wenn zwei das Gleiche wollen … (08/21/2013 07:00:00 AM)

Barrierefrei und behindertengerecht – zwei unterschiedliche Ansätze

Bauen für alle, universelles Design oder auch menschengerechtes Bauen, all diese Bezeichnungen vereint auch ein einziger Begriff: Barrierefreiheit. In den letzten Jahren haben barrierefreie Lösungen vor allem in der Architektur und Baubranche sowie im Städtebau immer mehr Relevanz gewonnen. Hier handelt es sich um Konzepte und Systeme, die alle nur erdenklichen Personengruppen gleichermaßen nutzen. „Behindertengerechte und barrierefreie Lösungen werden häufig in ihrer Definition gleichgesetzt“, bemerkt Claudia Rager-Frey, Juniorchefin der ALUMAT Frey GmbH aus Kaufbeuren, und erklärt: „Zwischen den beiden Begriffen und damit verbundenen Maßnahmen bestehen jedoch bereits im Ansatz große Unterschiede.“
 
 
Individuelle Einschränkungen ausgleichen
„Bei behindertengerechten Baumaßnahmen findet in der Regel eine nachträgliche Veränderung bestehender Gebäude, Räume oder Einrichtungen statt“, erklärt Rager-Frey. Zusätzliche Anbauten, Systeme, Griffe oder Ähnliches ermöglichen Menschen mit bestimmten körperlichen Einschränkungen dann eine Nutzung. Zum Beispiel gehört zu behindertengerechten Maßnahmen eine Treppe, die zusätzlich über einen Lift für Rollstühle und Gehhilfen verfügt.

Vielseitigkeit einplanen
Barrierefreies Bauen und Gestalten bezieht gleich von Anfang an vielseitige Personengruppen in die Planung mit ein. Dazu gehören Kinder, Senioren, Menschen mit unterschiedlichsten körperlichen Einschränkungen, aber auch ohne. Bezogen auf das oben genannte Beispiel bedeutet barrierefrei, statt einer Treppe eine Rampe einzusetzen. Diese nutzen alle Personen gleichermaßen, egal ob eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt oder nicht. „Barrierefreie Lösungen leisten einen entscheidenden Beitrag zum universellen Design“, erklärt Rager-Frey und ergänzt: „Mobilität und Komfort steigern sich um ein Vielfaches, ohne dabei einzelne Gruppen zu diskriminieren.“

Auf dem Boden bleiben
Als Nullschwellen-System unterstützt die patentierte Magnet-Doppeldichtung von ALUMAT Mobilität im Türbereich. Dank beweglicher Magnete, die bei geöffneter Tür im Boden versinken, fallen potenzielle Stolperfallen weg. Aktuelle Anforderungen der DIN 18040 für barrierefreies Bauen lassen eine Schwellenhöhe von zwei Zentimetern nicht mehr zu. „Mit unserer Lösung erfüllen wir die Auflagen im vollen Umfang, da die Schwelle auch für Außentüren nach DIN 18195 für Bauwerksabdichtungen bewilligt ist“, resümiert Claudia Rager-Frey.

Weitere Informationen unter www.alumat.de