Hörmann erweitert Feuer- und Rauchschutz-Programm: (08/08/2013 07:00:00 AM)

Stahl-Feuerschutztüren jetzt auch als zugelassene Außentüren erhältlich
Mit der neu zugelassenen Stahl-Feuerschutztür H3-1 erweitert Hörmann sein großes Programm an Feuer- und Rauchschutztüren um eine weitere Option: Erstmals können T30-Feuerschutztüren von Hörmann mit Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung durch das DIBT auch als Außentüren eingesetzt werden.

Feuererhemmende Türen für Außenwände sind vor allem in dicht bebauten Gewerbeflächen notwendig, um ein Übergreifen des Feuers auf Nachbargebäude zu verhindern. Zur Pflicht werden sie, wenn der Abstand der Tür zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als fünf Meter beträgt.
Nachdem der Tor- und Türhersteller bislang ein umfassendes Stahl-Feuerschutztürenprogramm für den Innenbereich angeboten hat, kann Hörmann mit der erfolgreichen DIBT-Zulassung für die Stahl-Feuerschutztür H3-1 nun auch die Anforderungen für den Einsatz im Außenbereich erfüllen.

Die einflügelige T30-Tür kann neben seiner feuerhemmenden Funktion zusätzlich schalldämmend und einbruchhemmend bis Widerstandsklasse 2 (RC 2) in Dickfalz ausgeführt werden. „Durch die ansichtsgleiche Systemoptik passt sie wie alle Hörmann Stahl-Feuerschutztüren unabhängig von ihrer Funktion perfekt zum übrigen Hörmann Feuerschutztürenprogramm und sorgt somit für eine harmonische Gesamtoptik des Gebäudes“, sagt Heribert Monitz, Verkaufsleiter Feuer- und Rauchschutz bei Hörmann. Weitere Feuerschutztüren für den Einsatz als Außentür in T60 und T90 Ausführung befinden sich derzeit im Zulassungsverfahren.
 

Feuerschutztüren für den Einsatz in Außenwänden werden zur Pflicht, wenn der Abstand der Tür zu einem gegenüberliegenden oder angrenzenden (Eck-)Gebäude weniger als fünf Meter beträgt. Mit der erfolgreichen DIBT-Zulassung für die Stahl-Feuerschutztür H3-1 kommt Hörmann nun auch dieser Anforderung nach.