Rundum-Service für BauPVO (07/18/2013 07:00:00 AM)

ift Rosenheim ist akkreditierte und notifizierte Stelle nach BauPVO

Mit dem Inkrafttreten der BauPVO (Bauprodukten-Verordnung) am 1. Juli 2013 ergeben sich zahlreiche Änderungen für Hersteller, aber auch notifizierte Stellen. Neu ist, dass Hersteller von sicherheitsrelevanten Bauprodukten wie Fluchttüren, Sicherheitsgläsern oder Brand- und Rauchschutzelementen eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle beauftragen müssen und nicht wie bisher eine Prüfstelle. Das ift Rosenheim hat mit Bravour die für die Notifizierung erforderlichen Akkreditierungen durch die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) nach EN 17025 und EN 45011 bestanden; es kann nun alle zur CE-Kennzeichnung notwendigen Prüfdokumente und erforderlichen Zertifikate zur „Bestätigung der Leistungsbeständigkeit“ erstellen. Darüber hinaus hat das ift Rosenheim eine flexible Akkreditierung erhalten. Damit kann das ift nach vergleichbaren internationalen Normen prüfen und klassifizieren sowie schnell und flexibel neue Prüfprogramme und Produktzertifizierungen erarbeiten – ein Vorteil für Unternehmen, die innovativ, schnell und international aktiv sind.

Zum 1. Juli 2013 traten im Zuge der Umsetzung der neuen BauPVO Neuerungen für Hersteller und notifizierte Stellen in Kraft. Bestehende EG-Konformitätszertifikate auf der Grundlage der bisher gültigen Bauproduktenrichtlinie (für vor dem 1. Juli 2013 erstmalig in Verkehr gebrachte Produkte) behalten ihre Gültigkeit. Bei Bauprodukten, deren Leistungsbeständigkeit im System 1 oder 1+ überprüft und bewertet werden muss, ist eine wesentliche Änderung zu beachten: Hersteller dürfen sich nicht mehr beliebig eine Prüfstelle zur Prüfung der Produkte suchen. Gemäß den neuen Vorgaben ist hier künftig zuerst eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle einzuschalten, die dann die Prüfungen durchführt oder koordiniert. Die Aufgaben und Anforderungen an Kompetenz, Erfahrung und die Verantwortung der notifizierten Produktzertifizierungsstellen steigen ab 1. Juli 2013 damit deutlich an.
 
 



ift Rosenheim ist akkreditierte und notifizierte Stelle nach BauPVO
Quelle: ift Rosenheim
Das ift Rosenheim hat für diese neuen Aufgaben gemäß BauPVO die Akkreditierungen durch die DAkkS erhalten, wurde daraufhin durch das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) notifiziert und kann somit die zur CE-Kennzeichnung nach BauPVO notwendigen Nachweise, Zertifikate und Dienstleistungen aus einer Hand erstellen. Dies vereinfacht den Abstimmungsaufwand und spart Zeit und Kosten.

Das ift konnte die DAkkS von der besonderen Fachkompetenz und Verfahrenssicherheit in seinen Prüflaboren überzeugen und erstmals für alle Bereiche die Flexibilisierung für alle möglichen Kategorien erwirken. Dadurch wurde das Prüfspektrum so erweitert, dass ohne vorherige Freigabe der DAkkS:
  • nach Normen mit abweichenden Ausgabeständen,
  • nach analogen, z. B. ausländischen nationalen Normen sowie
  • nach modifizierten und selbstentwickelten Verfahren
geprüft werden kann.

Auch als Produktzertifizierungsstelle erhielt das ift im nicht-bauaufsichtlichen Bereich die Flexibilisierung und übernimmt damit eine Pilotfunktion als erste und derzeit einzige deutsche Stelle mit flexibler Akkreditierung für die Produktzertifizierung. Damit kann das ift auch weiterhin bei Produktzertifizierungen außerhalb des gesetzlich geregelten Bereiches ohne vorherige Zustimmung seitens DAkkS neue Zertifizierungsanforderungen anwenden, die auf Normen bzw. normativen Dokumenten/Spezifikationen basieren.

Analog zur Voraussetzung für Prüfungen im System 3 nach BauPVO ist für die Zertifizierungen der Produkte in den Systemen 1, 1+, 2+ eine Akkreditierung als Produktzertifizierungsstelle erforderlich. So wurden bei der DAkkS-Begutachtung der ift-Zertifizierungsstelle und den DAkkS-Witness-Audits im November/Dezember 2012 auch alle Anforderungen der BauPVO überprüft und die positive Bewertung mit der DAkkS-Urkunde D-ZE-11349-01-00 bestätigt.

Hervorzuheben bei der aktuellen Notifizierung ist außerdem die Erweiterung der ift-Befugnis auf Normen für Zubehörprodukte wie z. B. Holzwerkstoffe, Fugendichtstoffe und Wärmedämmprodukte.

Schon immer bemüht sich das ift Rosenheim, innovative, qualitätsorientierte und international tätige Hersteller optimal beim Marktzugang zu unterstützen. In diesem Rahmen hilft das ift seinen Kunden bei der Abstimmung und dem Erwerb nationaler Nachweise und Zertifikate durch Kooperationen und seinem Netzwerk mit internationalen Prüf- und Zertifizierungsstellen. Außerdem ist das ift bereit, erforderlichenfalls spezielle Anerkennungen bei ausländischen (Baufsichts-)Behörden zu erwirken, wie beispielsweise als Prüflabor für Material- und Brandschutzprüfungen in den USA, damit Hersteller ihre Produkte dort anbieten und verwenden dürfen. Dies bedeutet für die Kunden einen klaren Mehrwert durch
  • zusätzliche Qualitäts-/Gütesiegel,
  • Vermeidung von Doppelprüfungen/-überwachungen,
  • sowie Sicherheit für Projekte im Ausland.

Ein Themendienst rund um die Bauproduktenverordnung und die CE-Kennzeichnung findet sich auf der Website des ift und wird laufend aktualisiert und ergänzt:
www.ift-rosenheim.de/bauproduktenverordnung_baupvo.php


Über das ift Rosenheim

Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und international nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung aller Eigenschaften von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Glas und Baustoffen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Produktqualität, Konstruktion und Technik sowie Normungsarbeit und Forschung. Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim sichert eine europaweite Akzeptanz. Das ift fühlt sich zur Wissensvermittlung verpflichtet. Als neutrale Institution genießt das ift bei den Medien einen besonderen Status und die Publikationen dokumentieren den aktuellen Stand der Technik.