CE plus mit neuen Absturz-Prüfungen (11/14/2012 07:00:00 AM)

Systemmappe erweitert – Absturzsicherung für Holzfenster

Das von den handwerklichen Verbänden betriebene CE-Kennzeichnungssystem CE plus erweitert sein schon jetzt sehr breites Angebot an nachgewiesenen Leistungseigenschaften für Holzfenster um das Thema Absturzsicherung. Entsprechend wird die Eignung von Holzrahmen für die Aufnahme von absturzsichernden Scheiben nach den Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV) nachgewiesen.

Dieses mögliche Fenster-Merkmal ist zwar nicht Teil der langen Liste von insgesamt 23 in der Produktnorm Fenster und Außentüren, der DIN EN 14351-1, und damit in der CE-Kennzeichnung dieser Produkte aufzunehmenden Leistungseigenschaften. Die Absturzsicherung durch Fenster ist aber in fast jedem Wohn-, Büro- oder Hotelgebäude eine Anforderung, die es zu erfüllen gilt. Wenn das Thema „Absturzsicherung“ mit Fenstern bzw. Verglasungen im Raum steht, gilt dafür sofort die TRAV; zukünftig wird das der Teil 4 der DIN 18008 „Glasbemessung“ sein.

Korrekte Lastenabtragung

Bereits die seit 2003 bestehende TRAV beschreibt mitnichten nur Anforderungen an absturzsichernde Glasaufbauten, sondern auch an die Glasanbindung über Rahmenoder Punkthaltersysteme. Das ist konsequent, da die aufwändigste Scheibe nur dann ihre Leistung entfalten kann, wenn sie entsprechend ihrer Belastung – in diesem Fall durch Stoß als extreme Kurzzeitlast – gelagert ist, und die Kräfte in geeigneter und nachgewiesener Art und Weise in den Baukörper übertragen werden. Die TRAV enthält dazu in Abschnitt 6.3.2 die Vorgabe, dass „übliche Fensterrahmen über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) nachzuweisen sind“.

Prüfungen durchgeführt

Für diesen Nachweis wurden von der Fenster MARKE TISCHLER | MARKE SCHREINER Prüfungen beim Prüfzentrum für Bauelemente (PfB) in Stephanskirchen bei Rosenheim beauftragt und durchgeführt. Die Holzrahmen wurden von der Firma Semler in Dietenheim hergestellt und mit von der Prüfstelle spezifizierten Scheiben der Interpane-Gruppe ausgestattet. Die Isolierglaseinheiten hatten einen „TRAVAufbau“ von 8 ESG – 12 SZR – 10 VSG mit 0,76 PVB. Damit sollte eine maximale Belastung des Rahmens erreicht werden. Die festverglasten Holzrahmen in IV 68 wurden bewusst in der leichtesten für den Fensterbau geeigneten Holzart Fichte hergestellt. Dahinter stand die durch Vorprüfungen an Profilabschnitten durch Aufbringen einer Ersatzlast von 10 kN/m auf den äußeren Rahmenüberschlag gewonnene Erkenntnis, dass Hölzer mit höherer Rohdichte sich nicht schlechter als leichtere Hölzer verhalten.

Wie der Prüfablauf und das Prüfergebnis gezeigt haben, funktionierten die großen Fensterelemente (1.160 x 2.160 mm) bei 450 mm Fallhöhe für die Kategorien C2, C3 und auch bei 900 mm Fallhöhe in Kategorie A problemlos. Dabei hat die stoßseitig angeordnete ESG-Scheibe die äußere VSG-Scheibe durchaus stark beschädigt, aber nicht durchdrungen. Bei den „kleinen Fenstern“ (660 x 1.160 mm) sind Zusatzwinkel erforderlich, wodurch die Bedeutung der verwendeten Holzart vollkommen in den Hintergrund tritt.
 
 

Der 50 kg schwere Pendelkörper beschädigte über die innere 8 mm ESG-Scheibe das außen eigebaute 10 mm VSG.



Das Aussehen der Glassprünge lässt die sehr große Auftreff-Energie bei der Stoß-Prüfung erahnen.



Mit derartig angeordneten Metall-Winkeln funktionieren alle Fensterhölzer bei der Absturzsicherung.


Bilder: Fenster MARKE TISCHLER | MARKE SCHREINER
Zusatzwinkel erforderlich

Während bei den 1.160 x 2.160 mm großen Elementen die Stoßenergie auf eine Überschlaglänge von sechs Metern verteilt wurde, sollte bei den kleinen Elementen die gleiche Energie von lediglich drei Überschlag-Metern aufgenommen werden – was bereits bei der Fallhöhe von 450 mm zu einem kompletten Wegfliegen des Holzüberschlags auf einer der langen Außenseiten geführt hat. Damit war trotz stehen gebliebener Scheibe der Versuch gescheitert. Als Alternative blieb das Einbringen von Metallwinkeln in das aus statistischen Gründen erforderliche zweite kleine Fensterelement. Die Winkel aus einem standardmäßig in den Betrieben vorhandenen Aluminium-Winkel-Profil von 25 x 15 x 2 mm mit 80 mm Länge wurden an den langen Seiten der Verglasung mit einem Abstand von rund 10 cm aus der Ecke und mit einem Abstand von ca. 40 cm untereinander mit jeweils zwei in Senkbohrungen eingebrachten 5 x 50 mm Edelstahlschrauben eingesetzt. Mit diesen Zusatzwinkeln haben auch die kleinen Elemente problemlos die zur höchsten Absturz-Kategorie gehörenden 900 mm Fallhöhe des 50 kg schweren Pendelkörpers überstanden.

Die in dem abP beschriebenen und damit allgemein zur entsprechenden Anwendung freigegebenen Holzrahmen sind für die Kategorien C2/C3 und A aus fast beliebigen Fenster-Hölzern hergestellten Fenstern bis zu der Größe von 1.160 x 2.160 mm mit den genannten Alu-Winkeln möglich. Darüber hinaus wurden Meranti-Holzrahmen mit einer Rohdichte ab 700 kg/m³, die im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle zu überprüfen ist, ohne Zusatzwinkel für beliebige Rahmenaußenmaße nachgewiesen und in das abP aufgenommen. Bei einer Fenstergröße von 1.160 x 2.160 mm zuzüglich eines Toleranzmaßes sind die Stabilisierungswinkel bei allen typischen Fensterhölzern nicht erforderlich.

Nachweis anfordern

Die Fenster MARKE TISCHLER | MARKE SCHREINER stellt den bauaufsichtlichen Nachweis der Eignung von Holzfensterrahmen in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) Mitgliedern von Tischler NRW zum Preis von 135 Euro (zzgl. MwSt.) für drei Jahre zur Nutzung zur Verfügung. Das abP kann angefordert werden bei:
Petra Sundermeier, Fachverband Tischler NRW, Telefon: 02 31-91 20 10 39, sundermeier.nrw@tischler.de oder unter www. fenster-marke-tischler.de. Ein Nachweis der Innungsmitgliedschaft ist erforderlich.