Fachtagung Bauproduktenverordnung (BPVo) am 17./18. Januar 2012 in Rosenheim (11/25/2011 07:00:00 AM)

Fit für CE 2.0

Seit dem Beginn der CE-Kennzeichnungspflicht für Fenster sind gerade einmal 19 Monate vergangen. Nun kommen mit der in Brüssel verabschiedeten Bauproduktenverordnung (BPVo) neue Spielregeln auf die Fenster- und Fassadenbranche zu. Wer sich noch an die Einführung des CE-Zeichens erinnert, weiß wie wichtig eine frühzeitige Information ist. Das ift Rosenheim beschäftigt sich schon seit einem Jahr intensiv mit dem Verordnungstext und hat mit den Verbänden VFF und BF gemeinsame Empfehlungen für die praktische Anwendung erarbeitet. Die am 17. und 18. Januar in Rosenheim stattfindende Fachtagung vermittelt die rechtlichen Grundlagen, zeigt Änderungen und Haftungsrisiken auf und gibt Tipps für die praktische Umsetzung zur Kennzeichnung, Leistungserklärung und zur Nutzung der bisherigen Nachweise (ITT).

Die neue EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVo) wurde am 4. April 2011 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind zwar erst ab dem 01.07.2013 verbindlich, aber eine rechtzeitige Information ist wichtig, um in Ruhe die erforderlichen betrieblichen Maßnahmen zu planen. Die Rechtsform der Verordnung ist hat verbindlichen Gesetzescharakter und wird eine europaweit einheitliche Umsetzung fördern.

Die wesentlichen Kernelemente, wie die Pflicht zur CE-Kennzeichnung, die Verpflichtung zur werkseigenen Produktionskontrolle, die Erstprüfung (ITT) sowie die Einhaltung der harmonisierten Normen bleiben zwar gleich, aber es gibt doch etliche Änderungen, die es in sich haben. Hierzu zählen
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die Erweiterung der wesentlichen Eigenschaften bzw. der Grundanforderungen an Bauwerke, beispielsweise die Energieeffizienz und die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen (Anlage I);
die Einführung des Begriffs „Leistungserklärung“ als Beschreibung der zugesicherten Eigenschaft (Kapitel II, Art. 4); sie ist obligatorische Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung (Kapitel II, Art. 8);
die Einführung vereinfachter Nachweisverfahren in Kapitel VI, beispielsweise für Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeitern und 2 Millionen Euro Jahresumsatz (Artikel 37);
erweiterte Pflichten zur CE-Kennzeichnung; beispielsweise muss das CE-Kennzeichen nun eine Identifikation des Herstellers ermöglichen;
mehr Rechte und Durchgriffsmöglichkeiten für die „Marktüberwachungsbehörden“ (Artikel 55 ff).
 

Wichtige Anforderungen der BPVo



Quelle: ift Rosenheim
Eine der wichtigsten Neuerungen ist sicher die „Leistungserklärung“ durch den Hersteller, mit der er die Verantwortung und Haftung für die Konformität (Übereinstimmung) des Bauprodukts mit der erklärten Leistung übernimmt. Damit verbunden sind auch eine rückverfolgbare Kennzeichnung der Produkte und eine größere Transparenz für den Fensterkäufer. Neben Ulrich Sieberath, dem Institutsleiter des ift Rosenheim, werden Prof. Christian Niemöller (Rechtsanwaltskanzlei SMNG), Dr. Bernhard Schneider vom BMVBS, Kerstin Abend vom DIBt sowie Referenten des ift Grundlagen und Tipps zur praktischen Umsetzung vermitteln.

Das Programm sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden sich auf der ift Website www.ift-rosenheim.de im Bereich Veranstaltungen (Direktlink www.ift-rosenheim.de/ift.php?id=350&view=standard)
Die BauPVO ist online verfügbar unter http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:L:2011:088:SOM:EN:HTML
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Fachtagung Bauproduktenverordnung (BPVo) am 17./18. Januar 2012 in Rosenheim
Kosten: 295,00 € Teilnahmegebühr für 2 Tage, 189,00 € für 1 Tag
Mitglieder des ift Rosenheim, VFF und BF erhalten 10 % Rabatt

Programm

Dienstag – Bauproduktenverordnung – Was wirklich auf Sie zukommt
12:30 Begrüßung – Einführung in die Veranstaltung
Ulrich Sieberath, Leiter ift Rosenheim
12:45 Gründe für die neue Bauproduktenverordnung
Einheitliche Bedingungen, neue wesentliche Eigenschaften, europäisch technische Bewertung und Verantwortung der Hersteller
Dr. Bernhard Schneider, BMVBS
13:30 Veränderungen durch die Bauproduktenverordnung aus Sicht der Branche
Praktische Auswirkungen für die deutsche Glas-, Fenster- und Türenbranche
Ulrich Sieberath, Leiter ift Rosenheim
14:30 Diskussion mit anschließender Kaffeepause
15:30 Richtlinie wird Verordnung – Rechtsänderung für alle europäischen Hersteller
Die Folgen der neuen Rechtsform, Leistungserklärung und Haftungsrisiken
Prof. Christian Niemöller, SMNG
16:30 Marktüberwachung – Ein neues Instrument
Erreichtes und weitere Entwicklungen
Kerstin Abend, Deutsches Institut für Bautechnik
17:15 Abschlussdiskussion


Mittwoch – CE-Zeichen in der Praxis
9:15 Praktisches aus neuen Prüf- und Regelwerken
Kostenminimierung bei der Prüfkörperauswahl, Übertragungsregeln, Systemgrenzen
Jörn P. Lass, ift Rosenheim
10:00 Leistungsfähigkeit des CE-Zeichens – aus der Sicht der Hersteller
Die notwendigen Angaben für eine korrekte CE-Kennzeichnung an Beispielen Andreas Matschi, ift Rosenheim
10:45 Diskussion und Kaffeepause
11:45 Wer schreibt, der bleibt?
Aufgaben von Herstellern, Händlern und Importeuren, Leistungserklärung des Herstellers aus rechtlicher Sicht, Vereinfachungen, Ausnahmeregelungen
Prof. Christian Niemöller, SMNG
12:45 Abschlussdiskussion
13:00 Ende der Veranstaltung

Über das ift Rosenheim

Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und international nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung aller Eigenschaften von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Glas und Baustoffen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Produktqualität, Konstruktion und Technik sowie Normungsarbeit und Forschung. Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim sichert eine europaweite Akzeptanz. Das ift fühlt sich zur Wissensvermittlung verpflichtet. Als neutrale Institution genießt das ift bei den Medien einen besonderen Status und die Publikationen dokumentieren den aktuellen Stand der Technik.