EU-Bauproduktenverordnung aktuell (11/11/2011 07:00:00 AM)

Verbesserungen erleichtern den freien Warenverkehr in Europa

Im Gegensatz zur bisherigen Bauprodukten-Richtlinie, die in Europa durch unterschiedliche nationale Gesetze umgesetzt wurde, hat die EU-Kommission mit der neuen EU-BauPVo nun die Rechtsform der Verordnung gewählt. Diese ist in allen Mitgliedsländern direkt gültig. Damit wird die CE-Kennzeichnung künftig europaweit konsequent nach einheitlichen Vorgaben erfolgen. Der freie Warenverkehr und die uneingeschränkte Verwendung der Bauprodukte werden somit weiter gefördert und transparenter gestaltet. Das ift Rosenheim wird die Fenster-, Türen-, Tore- und Fassadenbranche über die praktischen Auswirkungen regelmäßig informieren sowie Anwendungsregeln und Hilfsmittel zur einfachen Umsetzung erarbeiten.


Am 24. April 2011 wurde die neue Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) nach ihrer Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt gültig und löst damit die Bauproduktenrichtlinie (Richtlinie 89/106/EWG) ab, die bislang die rechtliche Grundlage der CE-Kennzeichnung war. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind aber erst ab dem 01.07.2013 verbindlich, denn bis dahin gilt die „alte“ Bauproduktenrichtlinie vollumfänglich weiter. Das bedeutet, dass es bis dahin bei den bekannten Regeln zur CE-Kennzeichnung bleibt.

Für die Hersteller bleibt also genügend Zeit für die notwendigen Anpassungen. Die in Art. 66 der neuen EU-Bauproduktenverordnung enthaltenen Übergangsbestimmungen sehen Folgendes vor:

Bis zum 30.06.2013 CE-gekennzeichnete Produkte dürfen unverändert vermarktet werden.
Ausgestellte Konformitätsnachweise dürfen weiter verwendet werden.
Ausgestellte europäische technische Zulassungen dürfen bis zum Ablauf ihres Geltungsdatums weiter verwendet werden.

Trotz zahlreicher Präzisierungen, einiger inhaltlichen Neuerungen und vieler neuer Begriffe bleiben die Kernelemente weiterhin gültig:

Pflicht zur CE-Kennzeichnung
Bestehende Konformitätsverfahren
Verpflichtung zur werkseigenen Produktionskontrolle
Erstprüfung (ITT)
Einhaltung der Anforderungen harmonisierter Normen

Eine zentrale Neuerung ist die sogenannte „Leistungserklärung“ durch den Hersteller, mit der er die Verantwortung und Haftung für die Konformität (Übereinstimmung) des Bauprodukts mit der erklärten Leistung übernimmt. Durch sie erfolgt auch eine rückverfolgbare Kennzeichnung der Produkte und somit eine größere Transparenz für den Kunden.

In Deutschland arbeiten Bund, Länder und DIBt gemeinsam an den erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung der BauPVo. Das ift Rosenheim wird seine Mitglieder und die Branche weiter informieren. Auf den diesjährigen Rosenheimer Fenstertagen wurden die für Hersteller relevanten Änderungen erläutert. Eine eigene Fachtagung am 17. und 18. Januar 2012 wird die Auslegungen und Konsequenzen im Detail erklären.



Über das ift Rosenheim

Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und international nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung aller Eigenschaften von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Glas und Baustoffen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Produktqualität, Konstruktion und Technik sowie Normungsarbeit und Forschung. Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim sichert eine europaweite Akzeptanz. Das ift fühlt sich zur Wissensvermittlung verpflichtet. Als neutrale Institution genießt das ift bei den Medien einen besonderen Status und die Publikationen dokumentieren den aktuellen Stand der Technik.



Verbesserung des freien Warenverkehrs in Europa durch CE-Kennzeichnung