Fenster sind keine Kühlschränke – Fazit Rosenheimer Fenstertage 2011 (10/21/2011 07:00:00 AM)

Fenster- und Fassadenbranche nimmt Herausforderungen der Energiewende 2020 an

Die Energiewende 2020 ist nur machbar durch eine Kombination aus Energie sparen und Energie gewinnen, da waren sich Politiker aus kommunaler, Landes- und Bundesebene und die technischen Experten einig. Dieser Themenkomplex führte am 13. und 14. Oktober über 1.000 Spezialisten aus 29 Ländern zu den Rosenheimer Fenstertagen, dem europaweit größten Fachkongress der Branche. Diskutiert wurden technische Lösungen, notwendige Anpassungen von Normen und Gesetzen sowie die Unterstützung der mittelständischen Hersteller und bauwilligen Verbraucher durch praktische Hilfsmittel, beispielsweise ein Energylabel für Fenster und eine App zum Energiesparen mit Fenstern und Glas.

„Fenster sind keine Kühlschränke“, mit diesen Worten brachte der Institutsleiter Ulrich Sieberath die Aufgabe der Branche auf den Punkt, denn es gilt dem Verbraucher und der Politik die Notwendigkeit und die Vorteile einer energetischen Gebäudesanierung zu erklären. Er forderte von der Politik verlässliche Rahmenbedingungen, damit die Branche notwendige Technik und Kapazitäten bereitstellen kann. Der Leiter des Referats „Energieeffizienz“ im Bundesbauministerium, Dr. Frank Heidrich, konnte leider keine guten Botschaften aus Berlin mitbringen. In einem Krisengespräch am 13. Oktober im Kreis der Staatssekretäre wurde keine Kompromisslinie zwischen Bundestag und Bundesrat erkennbar, weil zwar alle eine Förderung wollen, aber keiner diese finanzieren will.
 

Teilnehmer der 39. Rosenheimer Fenstertage bei der Exkursion zum Rosenheimer Sparkassenhochhaus
Die gewünschte Energiewende kann nur durch eine Sanierungsquote von 2 % pro Jahr erreicht werden. Hierfür müssen aber die Steuerabschreibungen und Fördermittel aufgestockt werden, denn ansonsten können die nahezu 40 % des bundesweiten Primärenergieverbrauchs im Gebäudebestand nicht reduziert werden. Zudem ist Energie sparen immer noch die kostengünstigste Energiequelle, und jeder Euro Fördermittel generiert Umsätze im Verhältnis 1:8, genügend Argumente, um der Politik auf allen Ebenen die Dringlichkeit des Themas zu verdeutlichen.

In verschiedenen Vorträgen wurde detailliert aufgezeigt, wie mit modernen Fenstern, Fassaden und Verglasungen die Sonnenenergie zur passiven Energiegewinnung genutzt werden kann und dass der Fenstertausch auch eine Form der regenerativen Energie ist. Im Neubau sind EnergiePlus-Häuser längst Stand der Technik, der aber häufig aus Unkenntnis und Sparzwängen nicht flächendeckend realisiert wird. Fenster sollten hier noch differenzierter nach Himmelsrichtungen und Einsatzzweck geplant werden, denn gleiche Fenster für das gesamte Haus reichen nicht mehr aus. Die freien Flächen auf Dächern und Fassaden können mittels PV-Modulen zur dezentralen Stromgewinnung genutzt werden, um damit die zukünftigen Elektromobile mit Energie zu versorgen. Hierzu ist aber eine genauere Planung des Energiemanagements und der Haustechnik erforderlich, zu der verlässliche Kennwerte für die Bauteile der Gebäudehülle notwendig sind.

Im Sanierungsmarkt, bei dem häufig kein Fachplaner beteiligt ist, brauchen sanierungswillige Wohneigentümer und Immobilienverwalter einfache Kenngrößen zur Beurteilung der Fenster. Das ift Rosenheim hat deshalb ein Energylabel auf Basis der ISO 18292 „Energetische Bewertung von Fenstersystemen – Berechnungsverfahren“ entwickelt, das den technischen Besonderheiten von Fenstern gerecht wird. Damit kommt die Branche auch einer Forderung der EU-Kommission nach, die der Entwicklung eines Energylabels für Fenster eine hohe Priorität einräumt, um das große Einsparpotenzial im Gebäudebestand zu nutzen. Diese Entwicklung wurde auch vom Marktforscher Oliver Schmitz von der GfK bestätigt, der bei der zahlungskräftigen und wachsenden Zielgruppe 60+ eine hohe Bereitschaft erkennt, in die eigenen vier Wände zu investieren. Die Werbebotschaft „Geiz ist geil“ ist out und wird durch Begriffe wie Vertrauen und Sicherheit abgelöst. Ältere Menschen sind besonders qualitätsbewusst und informieren sich kompetent sowohl online als auch bei vertrauenswürdigen Händlern und Fachbetrieben. Fenster rangieren bei den Sanierungswünschen dabei ganz oben und sollen gemäß den Verbraucherwünschen nicht im Do-it-yourself-Verfahren, sondern durch Fachbetriebe ausgetauscht werden.

Die Entwicklung zu mehr Qualität wird auch von der rechtlichen Seite unterstützt. Dr. Bernhard Schneider, Referatsleiter Bauproduktenrecht im Bundesbauministerium sprach es unverblümt wie folgt aus: „Die neue Bauproduktenverordnung hat einen deutlichen Touch vom Verbraucherschutz bekommen“. Die Hersteller müssen sich bei der CE-Kennzeichnung und der Deklaration der Leistungseigenschaften noch mehr mit rechtlichen Belangen auseinandersetzen. Die Bauproduktenverordnung (BauPVo, Verordnung EU 305/2011) gilt seit dem 24. April 2011. Die für Hersteller wesentlichen Artikel sind erst ab dem 1. Juli 2013 verbindlich, denn bis dahin gilt die „alte“ Bauproduktenrichtlinie weiter. Die Rechtsform der Verordnung ist die Voraussetzung für eine einheitliche Umsetzung in Europa und zieht damit die Konsequenz aus Schwächen der bisherigen Bauproduktenrichtlinie.

„Die gravierende Neuerung ist die sogenannte Leistungserklärung durch den Hersteller“, so Prof. Christian Niemöller. Mit der Leistungserklärung wird ganz konkret die Konformität (Übereinstimmung) des Bauprodukts mit dessen erklärten Leistungen ausgewiesen und nicht wie bisher „nur“ die Übereinstimmung mit einer Norm. Dies wird Fenster- und Fassadenbauer vor neue Herausforderungen stellen, die ihre Produkte aus zugekauften Vorprodukten und Einzelteilen herstellen und auf die Angaben der Vorlieferanten vertrauen müssen. Neu ist auch die gesetzliche Einführung einer Identifikation der Bauprodukte mittels Typen-, Chargen- oder Seriennummer, um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Damit ergeben sich für Hersteller auch Produktbeobachtungspflichten und eventuell sogar Korrekturmaßnahmen, beispielsweise der Rückruf von Bauprodukten, die nicht der Leistungserklärung oder sonstigen Anforderungen entsprechen. Hierzu zählen auch Angaben gemäß der EU-Chemikalienverordnung (REACH), die zusammen mit der Leistungserklärung zur Verfügung gestellt werden müssen. Dabei muss sichergestellt werden, dass auch hier die Vorlieferanten die erforderlichen Sicherheitsdatenblätter bereitstellen, um die geforderten Informationen im Rahmen der Leistungserklärung abgeben zu können. Das ift Rosenheim wird zusammen mit dem Verband Fenster+Fassade (VFF) und dem Bundesverband Flachglas (BF) auf einer Fachtagung am 17. und 18. Januar 2012 die Auslegungen im Detail erklären.

In insgesamt 27 Vorträgen wurden auf den Rosenheimer Fenstertagen verschiedene technische Lösungen sowie Chancen und notwendige „Hausaufgaben“ präsentiert. Der Dokumentationsband mit Textmanuskripten und den Vortragsfolien auf CD bietet allen Experten, die nicht zur Veranstaltung kommen konnten, die Möglichkeit, diese aktuellen Informationen zu nutzen.



Über das ift Rosenheim

Das ift Rosenheim ist eine europaweit notifizierte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und international nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe, ganzheitliche und schnelle Prüfung aller Eigenschaften von Fenstern, Fassaden, Türen, Toren, Glas und Baustoffen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Produktqualität, Konstruktion und Technik sowie Normungsarbeit und Forschung. Die Zertifizierung durch das ift Rosenheim sichert eine europaweite Akzeptanz. Das ift fühlt sich zur Wissensvermittlung verpflichtet. Als neutrale Institution genießt das ift bei den Medien einen besonderen Status und die Publikationen dokumentieren den aktuellen Stand der Technik.