Schwachstellen rundumsFenster (11/23/2010 07:00:00 AM)

Mindestwärmeschutz an Zusatzbauteilen gemäß EnEV 2009
Von Dipl. Ing.W. Beck

Die wärmetechnischen Anforderungen für Fenster sind in der EnEV 2009 und in den zugehörigen Normen klar
definiert.

Zumindest auf den ersten Blick ist jedoch unklar, welche Anforderungen für Zusatzbauteile gelten, die außerhalb
des Fensterrahmens angebracht werden.
Zunächst lässt sich über die wärmetechnische Definition des Fensterrahmens ganz eindeutig klären, welche
Bauteile zum Fensterrahmen gehören und welche Teile in der Erfassung der Wärmebrücken berücksichtigt
werden müssen.
Die DIN EN ISO 10077- 1 legt unter Punkt 4.3 den Flächenanteil des Fensterrahmens fest. Darin werden alle
Teile am Fensterrahmen, die mit der Raumluft oder mit der Außenluft in Kontakt stehen, zum Fensterrahmen
gezählt.
Daraus ergibt sich, dass sichtbare Anbauteile am Fensterrahmen zum Fenster gehören und den U-Wert
verschlechtern, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient dieser Teile höher ist als derWert der Verglasung. Nicht
sichtbare Teile, wie Verbreiterungen die vom Fußbodenaufbau verdeckt werden, müssen jedoch bei der
Berechnung der Wärmebrücken angesetzt werden.
Durch diese Vorgaben kann es leicht passieren, dass der zulässige U-Wert für ein Fenster überschritten wird
oder dieAnschlüsse nicht ausreichend gedämmt sind.

Abweichend von dieser Regelung gibt es eineAusnahme, die in der DIN 4108-2 beschrieben wird. Unter Punkt 5
wird dort festgelegt, dass für Rollladenkästen ein maximaler U-Wert von 0,85 W/m² K zulässig ist. Daraus folgt,
dass z.B. bei vorgesetzten Rollladenkästen eine zusätzliche Dämmung eingebaut werden muss.
Hohlkammerverbreiterungen alleine reichen nicht aus,umdieAnforderungen zu erfüllen (Detail 2).



Für alle anderenAnbauteile, die nicht mit der Innen- oderAußenluft in Berührung stehen, das heißt, nicht sichtbar
sind, gelten dieAnforderungen für Wärmebrücken.
Dazu gibt es in der DIN 4108 Beiblatt 2 Planungs- und Ausführungsbeispiele mit denen der notwendige
Wärmeschutz undTemperaturfaktor eingehalten wird (Detail 1).



Bei den Planungsbeispielen, handelt es sich um Prinzipskizzen, in denen nur die wärmetechnisch relevanten
Details angegeben werden.
Für den Fensterhersteller ist insbesondere der Bereich der Terrassentüren betroffen.Weil mittlerweile fast alle
Fenstertüren im unteren Bereich mit Verbreiterungen versehen werden, treffen für diese Anschlussprofile die
Forderungen des Beiblattes zu.
Der Fensterbauer führt zwar in der Regel nicht die gesamte Anschlussdämmung aus aber der Bereich direkt
unter der Tür wird von ihm gestaltet.
Bezüglich der Wärmedämmung ist dort bei allen Anschlussbeispielen von Terrassentüren in der DIN 4108
Beiblatt 2 eine etwa 50mmhohe und 50mmdicke Wärmedämmung unterhalb des Blendrahmens vorhanden.
Mit der angegebenen Wärmeleitfähigkeit von 0,04 W/mK ergibt sich ein U-Wert für diesen Bereich von 0,7
W/m²K(Detail 3).



Das bedeutet, dass der Bodenanschluss von Türen mit entsprechend wärmegedämmten Profilen ausgeführt
wird.
Die weitere Wärmedämmung außerhalb des Fensterrahmens wird dann von anderen Gewerken montiert. Es
muss jedoch für den Dämmbauer die Möglichkeit bestehen denAnschluss beiblattkonform weiterzuführen.
Sollten die Voraussetzungen fehlen, können diese den Anschluss auch abweichend von den
Ausführungsbeispielen der DIN 4108 konstruieren. Das bedeutet aber Mehraufwand und ist bei fehlender
Dämmung unter der Tür nicht immer möglich. Außerdem muss dann ein Gleichwertigkeitsnachweis darüber
erbracht werden, dass der geforderte Wärmeschutz über den vorgegebenen PSI-Wert und den
Temperaturfaktor eingehalten wird.
Auf Grund des relativ großen Aufwandes, der auch zusätzliche Kosten verursacht, ist es jedoch
wahrscheinlicher, dass solche Fehler von den Folgehandwerkern nicht korrigiert werden und es zu
wärmetechnischen Problemen kommen kann, die der Fensterbauer verursacht hat.


Nähere Informationen
bewa-plast
BeckGmbH
www.bewa-plast.de