Umweltministerium Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur CO2-Minderung (10/13/2010 07:00:00 AM)

Anträge können ab sofort bei der Landesenergieagentur KEA gestellt werden.
Den Kohlendioxid-Ausstoß von Nichtwohngebäuden im Land nachhaltig zu reduzieren, ist ein zentrales Ziel der baden-württembergischen Umweltpolitik. Seit Oktober werden nun auch Vereine bei ihren Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen des bewährten Förderprogramms "Klimaschutz-Plus" unterstützt. Für die Energieeffizienzinvestitionen an Vereinsheimen oder Turnhallen stehen 400.000 Euro bereit. Bis zu 40 Prozent der Investitionen werden gefördert, maximal 50.000 Euro. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr stellt dafür Mittel aus der Glückspirale bereit. Anträge können bei der Landesenergieagentur KEA eingereicht werden. Die Förderbedingungen und Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm stehen unter www.klimaschutzplus.baden-wuerttemberg.de bereit.

Die Vereine im Land sollen aus verschiedenen Gründen unterstützt werden: Zum einen sind ihre Gebäude oftmals energetisch nicht auf dem aktuellen Stand, zum anderen müssen viele Vereine mit knappen Budgets haushalten. Vereine übernehmen in der Gesellschaft zudem eine Multiplikatoren-Rolle. Klimaschutz-Maßnahmen führen also nicht nur zu einer besseren Energie- und Kostenbilanz, sondern auch zu einem Umdenken der Vereinsmitglieder.

Für eine Förderung gelten drei Voraussetzungen: Erstens müssen die Vereine eingetragen und gemeinnützig sein (e. V.), zweitens dürfen sie die Gelder ausschließlich in eigenen Gebäuden einsetzen und drittens darf ihre Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht überschreiten. Gefördert werden Maßnahmen zur Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes an vereinseigenen Gebäuden, Energiediagnosen sowie modellhafte Vorhaben. Die erforderlichen Mittel werden aus der Glückspirale bereit gestellt und unterliegen dadurch den Anforderungen an die Gemeinnützigkeit.

Das "Klimaschutz-Plus-Programm Baden-Württemberg" besteht seit 2002 und enthält einen bundesweit einmaligen Ansatz: Für investive Klimaschutzmaßnahmen an Nichtwohngebäuden wird ein Zuschuss gewährt, der sich an der Höhe der erzielten Minderung des Kohlendioxid-Ausstoßes bemisst. In den vergangenen Jahren wurden aus dem Programm bereits Hunderte von Maßnahmen an kommunalen, kirchlichen und gewerblichen Nichtwohngebäuden gefördert.

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