Temporärer Sonnenschutz: Unverzichtbare Grundvoraussetzung für nachhaltiges Bauen (10/06/2010 07:00:00 AM)

Der Sommer ist vorbei. Dennoch: Wer jetzt mit der Planung seiner eigenen vier Wände beginnt, muss bedenken, dass die Sommer in Österreich nicht kühler werden und dass Häuser in Zukunft nahezu energieautark sein sollten. Und Sonnenschutz ist daher zentrales Thema jeder zeitgemäßen Planung.

Denn nur so kann nicht nur beim Heizen, sondern auch beim Kühlen und Beleuchten wertvolle Energie und damit Geld gespart werden.

Die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde im Sommer dieses Jahres novelliert. Sie wird für neue Bauvorschriften und Anforderungen an die Energiebilanz von Gebäuden sorgen. Vor allem sollen zusätzlich zu den Wärmeeigenschaften der Gebäudehülle sowie Nutzung alternativer Energien fürs Heizen auch andere Faktoren von wachsender Bedeutung einbezogen werden, wie beispielsweise die Reduktion des Energiebedarfs für Gebäudekühlung und Beleuchtung durch Nutzung passiver oder nachhaltiger Techniken, beginnend bei der Gebäudekonstruktion über den Sonnenschutz bis hin zum vermehrten Einsatz natürlichen Lichtes.

Bei der Methode zur Berechnung der Energieeffizienz sollte nicht nur die Heizperiode eines Jahres, sondern die jährliche Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes zugrunde gelegt werden.

Noch wichtiger für alle Bauherren wird es daher sein, auf gute, zukunftsorientierte Planung zu achten! Denn sie garantiert, dass nachhaltiges Bauen mit passiven Technologien und die Nutzung

Temporärer Sonnenschutz: Gesetzesnovellierung für mehr Wohnkomfort und geringere Energiekosten

Foto: Bundesverband Sonnenschutztechnik Österreich (BVST)/Somfy GmbH
alternativer Energieträger nicht automatisch eine Verteuerung der Baukosten nach sich ziehen muss. Vor allem werden so die Betriebskosten langfristig gering gehalten und Geld gespart. Außerdem sichert die hohe Energieeffizienz den Wiederverkaufswert der Immobilie!

Auch wenn die novellierte Gebäuderichtlinie erst ab 2011 umgesetzt wird, ist es daher sinnvoll, Bauvorhaben bereits jetzt schon unter den Gesichtspunkten der Anforderungen von morgen zu planen.

Die Auswirkung der Gebäuderichtlinie auf den Sonnenschutz

Ing. Johann Gerstmann, Sprecher des Bundesverbandes Sonnenschutztechnik: „Die novellierte Gebäuderichtlinie unterstreicht nun endlich, wie wichtig die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ist! In der Vergangenheit wurde ja vor allem bei den Wohnbauförderungen ausschließlich auf den Wärmebedarf geachtet, also auf eine gut gedämmte Gebäudehülle und das Heizen mit nicht fossilen Energieträgern! Solare Gewinne und der Sonnenschutz haben dabei eine untergeordnete Rolle gespielt!“

Gebäudekühlung verbraucht insgesamt zwar weniger Energie als das Heizen, da es hierzulande jährlich mehr kühle als heiße Tage gibt. Doch der Energiebedarf fürs Kühlen steigt rasant, in Europa haben sich die klimatisierten Flächen (Wohnbau und Nicht-Wohnbau) seit 1990 vervierfacht! Durch das Kühlen von Räumen kann an heißen Sommertagen der Stromverbrauch beinahe so hoch sein wie an kalten, dunklen Wintertagen. Um einen Raum um 1 Grad zu kühlen, braucht man nämlich mindestens das Dreifache an Energie als ihn um 1 Grad zu erwärmen! Und damit steigen auch die Kosten und belasten das Haushaltsbudget!

Es muss also für sommertaugliche Gebäude darauf geachtet werden, dass diese nicht übermäßig aufheizen, um die überschüssige Wärmemenge nicht durch Kühlaggregate abführen zu müssen.

Sommertaugliches Bauen war schon immer ein Muss

Natürlich erfordert energieeffizientes und nachhaltiges Bauen im Sinne dieser novellierten Gebäuderichtlinie ein Umdenken. „Die Gebäudehülle muss so funktionieren wie die menschliche Haut, nämlich thermo-regulierend“, beschreibt Gerstmann den anzustrebenden Effekt. „Sie muss vor Auskühlung schützen – was vor allem in den letzten 20 Jahren massiv gefördert wurde – und genauso muss sie vor Überwärmung bewahren.“

Der Nachweis der Sommertauglichkeit (nicht mehr als 27 °C am Tag bzw.
25 °C bei Nacht ohne mechanische Unterstützung) war und ist Bestandteil der Baubewilligung. Mit In-Kraft-Treten des Energieausweises nach OIB-
Richtlinie 6 wurde die Sommertauglichkeit gesetzlich verankert. In den meisten Bundesländern bildet die Sommertauglichkeit auch eine Grundvoraussetzung für eine Wohnbauförderung. Aber auch wenn der Nachweis bei der Baueinreichung vorgelegt wurde, so war dessen Überprüfung kaum möglich. Durch die Novellierung der Gebäuderichtlinie wird es in Österreich jedoch zu einer Anpassung der relevanten Richtlinien, Normen, Bautechnikgesetze und Wohnbauförderungen kommen müssen. Und dann sollte der Nachweis der Sommertauglichkeit einen höheren Stellenwert bekommen und der Nachweis effektiver und praktikabler werden.

Das garantiert an heißen Sommertagen ein komfortables Raumklima – auch ohne ein Übermaß an Gebäudetechnik, denn: Der nächste Sommer kommt bestimmt!



Grafik: Temporärer Sonnenschutz senkt die Kühllasten im Büro.
Bundesverband Sonnenschutztechnik Österreich (BVST)



Quelle: senft & partner