Solarlux: Unterstützung für Handel, Handwerk und Architekten bei der EnEV 2009 (03/18/2010 07:00:00 AM)

Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die neue Energie-Einsparverordnung (EnEV). Wer seit diesem Zeitpunkt als Bauherr oder Eigentümer Neu-, Erweiterungs-, Umbau- oder Renovierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle durchführt, muss belegen, dass die darin festgelegten Energieeinsparmaßnahmen eingehalten werden. Den Nachweis darüber haben die ausführenden Fachbetriebe zu führen und dem Bauherren unverzüglich nach Abschluss der jeweils durchgeführten Arbeiten in einer schriftlichen Erklärung (sog. Unternehmererklärung) zu bestätigen, dass die von ihnen installierten Anlagen die Anforderungen der EnEV erfüllen.

Für Handels- und Handwerksunternehmen bedeutet das die intensive Auseinandersetzung mit den Regelungen und Anforderungen der EnEV. Was ist bei der Erstellung der Unternehmererklärung zu beachten? Welche Berechnungen sind erforderlich? Wie wird der U-Wert zur Nachweisführung ermittelt? Bei welcher Bausituation (z.B. Neubau, Renovierung etc.) ist welches der zahlreichen Nachweisverfahren anzuwenden? Welche Wärmedurchgangskoeffizienten gelten für welche Bauteilflächen und wie kann ich diese ermitteln?

Solarlux bietet Handels- und Handwerkspartnern umfangreiche Hilfestellungen zu dem komplexen Thema Energie-Einsparverordnung. Insbesondere bei der Erstellung, Berechnung und Nachweisführung im Rahmen der Unternehmererklärung.
Solarlux beschäftigt eigens für die kommenden Anforderungen aus der EnEV einen staatlich geprüften Energieberater, der konkrete Bauvorhaben in jeder Auftragsphase energetisch betrachtet und Kunden wertvolle Tipps und Empfehlungen für die weitere Planung geben kann.

Darüber hinaus bietet Solarlux im Rahmen seines Schulungsprogramms spezielle Seminare zur EnEV. Inhalt sind die Neuerungen gegenüber der EnEV 2007, der richtige Einsatz der Solarlux-Produkte sowie vertriebsunterstützende Argumentationshilfen. Für Glas-Faltwände bietet das Unternehmen für seine Kunden, ab der Branchen-Messe „fensterbau frontale“ (Solarlux stellt aus in Halle 7A, Stand 419), einen U-Wertrechner auf dem Solarlux-Händlerportal „EinBlick“ an, mit dem für alle wärmegedämmten SL-Systeme die entsprechenden Berechnungen vorgenommen werden können.
Zu Beginn der zweiten Jahreshälfte wird auch ein U-Wertrechner für komplette Solarlux-Wintergärten zur Verfügung stehen. Kunden, die bereits vor diesen Terminen um Unterstützung nachsuchen, können jederzeit auf telefonische Beratung und vom Hersteller bescheinigte Berechnungen zugreifen.

Vorbereitet ist im „EinBlick“ auch eine Unternehmererklärung, die sich alle Kunden mit einem Zugang zum Händlerportal einfach herunterladen und ausdrucken können.
Für Architekten und Entscheider in der Wohnungswirtschaft stehen die Solarlux-Architektenberater und die Objektabteilung unterstützend zur Verfügung, damit bereits in der Planungsphase die Auswahl für das zum jeweiligen Einsatzzweck passende Produkt/System getroffen werden kann.


Quelle und weitere Informationen:
SOLARLUX Aluminium Systeme GmbH
Gewerbepark 9-11
49143 Bissendorf
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Fax: +49 (0)5402-400-200
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