VFW Rechtsgutachten (01/29/2007 07:00:00 AM)

"Erfordern die allgemein anerkannten Regeln der Technik in Wohnungen eine kontrollierte Lüftung ?
Haftungsrisiken bei Wohnräumen ohne Lüftungsanlagen" ist fertig.

Aufgrund vieler Anfragen verunsicherter Bauherren, Planer, Baufirmen und Bauträger hat der Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. im vergangenen Jahr ein Rechtsgutachten bei der renommierten Kanzlei Heiermann - Franke - Knipp für Bau- und Immobilienrecht, Frankfurt in Auftrag gegeben.

Rechtsgutachten soll Haftungslage für Planer und Bauträger aufzeigen
Das Rechtsgutachten soll insbesondere die Haftungslage für Planer und Bauträger aufzeigen, wenn Wohngebäude ohne Lüftungsanlagen neu geplant, renoviert oder saniert werden.

Gemäß bauphysikalischer Anforderungen und der gültigen Energieeinsparverordnung EnEV sind eine gut gedämmte und luftdichte Gebäudehülle erforderlich und vorgeschrieben. Um die notwendige Raumhygiene - bei dichter Gebäudehülle gefährdet durch mangelnde Feuchteabfuhr bei gleichzeitiger Anreicherung schädlicher Emissionen - dauerhaft sicherzustellen, ist eine möglichst nutzerunabhängige Be- und Entlüftung der Wohnräume notwendig.

Gedruckte Fassung
Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens liegen inzwischen vor. Der Verband hat eine gedruckte Fassung vorbereitet, die erworben werden kann.

Quelle + weitere Informationen
VFW Bundesverband für Wohnungslüftung e.V.
Wasserstraße 26a
D-68519 Viernheim
Tel.: +49 (0) 62 04/7 08 66 37
Fax: +49 (0) 62 04/7 08 66 38
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