Energiepass für Neubauten wird Pflicht (12/21/2001)

 
Initiative stellt normgerechten Energiebedarfsausweis vor

Einen besseren Verbraucherschutz durch zertifizierte Verbrauchstransparenz bieten alle Neubauten, die nach dem 1. Februar 2002 geplant werden. An diesem Tag tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie enhält verbindliche Höchstgrenzen für den Jahresheizwärmebedarf von Neubauten und außerdem eine Reihe von "bedingten Nachrüstungsforderungen" für bereits bestehende Gebäude. Der EnEV liegt ein ganzheitliches Rechenverfahren zu Grunde, in das alle energierelevanten Komponenten eines Gebäudes Eingang finden.

Zur Erarbeitung einer bundeseinheitlich anerkannten Software für das Rechenverfahren haben sich die wichtigsten Branchenbereiche in der "Energiepass Initiative Deutschland" - kurz EID " zusammengeschlossen und ein Team unabhängiger Wissenschaftler mit der Entwicklung einer leicht zu handhabenden Software beauftragt. Die Energiepass-Software wird laut EID rechtzeitig zur Einführung der EnEV zur Verfügung stehen.

Der Vorteil des Energiepasses für Bauherren und Mieter: Die energetische Qualtität von Immobilien wird bundesweit auf einer einheitlichen Berechnungsbasis vergleichbar böse Überraschungen bei der Heizkostenberechnung bleiben aus.

Für den Bauplaner ist die Energiepass-Software eine unverzichtbare Hilfe bei der Projektentwicklung. Dabei stehen ihm - ohne Einschränkung seiner Gestaltungsfreiheit - alle Optionen zur Verfügung, die Baustoffe, Dämmstoffe, Wärmeschutzverglasungen, Bauelemente sowie moderne Heiz- und Anlagentechnik bis hin zu solartechnischen Anlagen bieten.
 
 
(Quelle : Energiepass Initiative Deutschland)