Hornitex: Weiterführung des Geschäftsbetriebes, Interesse von Investoren (07/06/2001 10:56:28 AM)

 
Presseerklärung Herr Dr. Schreiber

Rechtsanwalt Dr. Werner Schreiber, Hildesheim/Heidelberg, teilt in seiner Eigenschaft als vom zuständigen Amtsgericht Detmold bestellter vorläufiger Insolvenzverwalter der Unternehmen der Hornitex-Gruppe folgendes mit:

In den Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der

1) Hornitex Werke Gebr. Künnemeyer
GmbH & Co. KG,
32805 Horn-Bad Meinberg
(Muttergesellschaft)

2) Hornitex Werke Nidda
Kunststoff- und Holzwerkstoffplatten
GmbH & Co. KG,
63667 Nidda

3) Hornitex Werke Gebr. Cloos GmbH,
41199 Duisburg

4) Kunststoffe und Holzwerkstoffe GmbH,
15848 Beeskow, Brandenburg

konnte in der kurzfristig auf Veranlassung des vorläufigen Insolvenzverwalters einberufenen Bankensitzung zusammen mit den Warenkreditversicherern unter der Poolführerschaft der Deutschen Bank AG, Düsseldorf, sowie der IKB, Düsseldorf, die Bewilligung der für die Fortführung der oben genannten Unternehmen im Insolvenzeröffnungsverfahren notwendigen Massedarlehen erreicht werden.

Im Benehmen mit dem zuständigen Arbeitsamt in Detmold, den Betriebsräten sowie der zuständigen IG-Metall sind überdies die Vorbereitungen für eine Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes für die über 2.800 Mitarbeiter der genannten Unternehmen in die Wege geleitet. Um die möglichst kurzfristige Auszahlung des Insolvenzgeldes "aus einer Hand" für alle MItarbeiter zu gewährleisten, wird die Bearbeitung für alle zur Gruppe gehörenden Unternehmungen einheitlich über das Arbeitsamt Detmold in die Wege geleitet.

Damit sind in diesem schwierigen Fall die Voraussetzungen für eine sofortige Weiterführung der Produktionsbetriebe der Unternehmensgruppe geschaffen worden.
Ab sofort wird in Abstimmung mit der jeweiligen Geschäftsführung der normale Geschäftsbetrieb wieder aufgenommen.
Durch die schnelle konzertierte Aktion der Banken und dem dem Insolvenzverwalter seitens des Landes Nordrhein-Westfalen gewährten Rückhalt ist damit der durch die Zahlungsunfähigkeit der Gruppe aufgetretene momentane Stillstand in kürzester Zeit überwunden worden. Es wird nunmehr darauf ankommen, die Unternehmen entsprechend der durch die Insolvenzordnung vorgegebenen Maßgaben baldmöglichst zu sanieren. Es zeichnet sich schon jetzt ab, dass das Unternehmen als Ganzes oder die einzelnen eigenständigen Tochterunternehmen das Interesse mehrerer potentieller Investoren auf sich gezogen haben.

Horn-Bad Meinberg, 03. Juli 2001
Dr. Werner Schreiber
Rechtsanwalt
 
  
(Quelle: www.hornitex.de)