Haftungsrisiken bei der Objektüberwachung wurden erneut verschärft (06/22/2001 02:59:18 PM)


Die mit der Objektüberwachung beauftragten Architekten und Ingenieure müssen handwerkliche Selbstverständlichkeiten überwachen, sofern die Mängelfeststellung wegen des fortlaufenden Baufortschritts sonst nicht mehr möglich ist. Das hat das Oberlandesgericht Schleswig gegen einen Architekten in einem Urteil entschieden, das vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist. Das OLG Schleswig hatte einen Architekten wegen mangelhafter Überwachung von Installationsarbeiten zu Schadensersatz verurteilt, nachdem der Gebäudeversicherer des Bauherrn den bauleitenden Architekten wegen Insolvenz des Installateurs allein verantwortlich für die unzureichende Isolierung und fehlerhafte Verlegung von Wasserleitungsrohren in Anspruch genommen hatte.


(Quelle: Hofmann Verlag+Druck)