Niedrigenergiestandard bei Häusern wird zur Regel (07/20/2001)

 
Der bisherige sogenannte Niedrigenergiestandard bei Häusern wird zur Regel. Der Bundesrat stimmte vergangene Woche in Berlin der neuen Energieeinsparverordnung mit geringen Änderungen zu. Damit wird der Heizenergiebedarf von Neubauten gegenüber den heutigen Anforderungen um 30 Prozent gesenkt. Bauherrn erhalten allerdings zugleich mehr Spielraum. So können sie wählen, ob sie den niedrigen Energieverbrauch allein durch bauliche Maßnahmen erreichen oder durch moderne Heiztechnik, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen oder Konzepte zur Wärmerückgewinnung. Dies muss jeweils in einem Energiebedarfsausweis nachgewiesen werden. Bei Altbauten müssen in bestimmten Fristen ineffektive, vor Oktober 1978 eingebaute Heizkessel ausgetauscht oder erneuert werden. Auch die Wärmedämmung von Rohren und Zwischendecken zu nicht ausgebauten Dachböden muss nachträglich verbessert werden.

Für ohnehin anstehende Modernisierungsmaßnahmen gelten schärfere energetische Richtlinien. Die neue Verordnung soll laut Wirtschaftsministerium voraussichtlich noch in diesem Jahr, spätestens aber Anfang nächsten Jahres in Kraft treten. Auf Wunsch des Bundesrats entschärft wurden allerdings Vorschriften für Nachtspeicheröfen und elektrische Warmwasseraufbereitung.
 
 
(Quelle: www.baudienst.de)