Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG beschlossen (07/06/2001 11:10:15 AM)

 
Gegen diesen Beschluss haben mehrere Aktionäre Anfechtungsklage erhoben. Das Landgericht Mosbach hat am 28. Dezember 2000 den Anfechtungsklagen stattgegeben und den Beschluss für nichtig erklärt. Gegen dieses Urteil hat die Michael Weinig AG am 29. Januar 2001 Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe eingelegt. Ein Termin für eine Verhandlung bei der Berufungsinstanz ist noch nicht anberaumt.

Der Vorstand der Michael Weinig AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft heute beschlossen, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mosbach vom 28. Dezember 2000 (Az.: KfH O 56/00) zurückzunehmen. Die Rücknahme ist gegenüber dem zuständigen Senat des Oberlandesgerichts Karlsruhe mit Schriftsatz vom heutigen Tage erklärt worden. Das Urteil des Landgerichts Mosbach wird somit rechtskräftig. Die Eingliederung der Michael Weinig AG in die Weinig International AG wird rückabgewickelt.

Der Vorstand der Michael Weinig AG ist nach wie vor der Auffassung, dass der Eingliederungsbeschluss in der Hauptversammlung vom 18. August 2000 korrekt war und beste Chancen für eine Korrektur des Urteils in der Berufungs- oder Revisionsinstanz bestanden. Um die bei Fortführung des Berufungsverfahrens möglicherweise für mehrere Jahre bestehende Rechtsunsicherheit zu beenden, hat sich der Vorstand im Interesse der Gesellschaft entschlossen, das Berufungsverfahren nicht fortzuführen. Vorstand und Aufsichtsrat der Weinig International AG teilen die Auffassung des Vorstands der Michael Weinig AG und sind mit der getroffenen Entscheidung aus den gleichen Gründen, auch im Interesse der Weinig International AG, einverstanden.

Die Hauptversammlung der Michael Weinig AG findet am 31. August 2001 in Tauberbischofsheim statt,

Tauberbischofsheim im Juli 2001 MICHAEL WEINIG AG

Der Vorstand
 
 
(Quelle: deuba.teledata.de)