Notartermine gründlich vorbereiten |
|
Ist der Beurkundungstermin so angesetzt, dass Sie noch ausreichend Zeit zur Durchsicht und Prüfung des Kaufvertragsentwurfes haben?
Besteht die Möglichkeit, den Vertrag durch einen Fachmann Ihres Vertrauens prüfen zu lassen?
|
|
|
Haben Sie das Grundstück auch auf Altlasten überprüft? Welche Nutzungen fanden früher auf dem Grundstück statt? Bei Zweifeln: Sieht der Vertrag eine Altlastenklausel vor?
|
|
|
Sind die im Vertragsentwurf festgehaltenen Personenangaben (Vor- und Familiennamen, Geburtsdatum, Anschrift, Beruf und Familienstand) über Käufer und Verkäufer zutreffend? Stimmen die Angaben zur Person mit den Angaben im Personalausweis überein?
|
|
|
Haben Sie geklärt, ob die Immobilie mit Grundschulden oder Hypotheken belastet ist? Wenn ja: Valutieren diese Grundpfandrechte noch? In welcher Höhe? Gibt es noch andere Belastungen?
|
|
|
Falls der Verkäufer die auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten bereits getilgt hat: Liegen Löschungsbewilligungen der Gläubiger vor?
|
|
|
Wenn die im Grundbuch abgesicherten Forderungen nicht vollständig getilgt sind: Unter welchen Auflagen wird das Grundstück von den Gläubigern freigegeben?
|
|
|
Haben Sie die Möglichkeit geprüft, die noch bestehenden Verbindlichkeiten mitsamt den Grundpfandrechten zu übernehmen (insbesondere bei niedrigem Zinssatz interessant)?
|
|
|
Haben Sie geprüft, ob der Ihnen vorgelegte Grundbuchauszug aktuell ist? Ist dort der Verkäufer als derzeitiger Eigentümer eingetragen?
|
|
|
Haben Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person selbst Einblick in das Grundbuch genommen?
|
|
|
Haben Sie Einblick in das Baulastenverzeichnis (Baubehörde) genommen?
|
|