VFF-Fachtagung VOB und Recht am 3. November 2022 (11/10/2022 08:35:56 AM)

Schutz der Leistung und Entfallen von Leistungspositionen

Mit den Themenkomplexen "Schutz der Leistung" und "Entfallen von Leistungspositionen" standen zwei typische Problemkreise aus der Bauphase im Fokus der VFF-Fachtagung "VOB und Recht" am 3. November 2022 von 10.30 bis 16.00 Uhr im InterCity Hotel am Frankfurter Flughafen. "Juristische Fachtagungen haben immer eine leicht erhöhte Zugangsschwelle. Daran gemessen, sind wir mit rund 40 Teilnehmern sehr zufrieden", resümierte Markus Christoffel, Experte des VFF in Baurechtsfragen und Leiter der Fachtagung. "Und dass wir mit der Wahl beider Themenblöcke richtig lagen, zeigte sich in den bemerkenswerten Fragen und den lebhaften Beiträgen aus der Teilnehmerrunde, die jeden Vortrag ergänzten."

Gleich zu Beginn erläuterte Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Baurechtskanzlei SMNG die rechtlichen Grundlagen des ersten Schwerpunktthemas "Schutz der Leistung". Ausgehend von den Regelungen von BGB und VOB, machte Niemöller deutlich, wie die beiden Risikosphären von Auftraggeber und Auftragnehmer grundsätzlich definiert sind und wie die Verantwortungen im Bauablauf sind: So muss beispielsweise das Nachfolgegewerk das Vorgängergewerk schützen. An Beispielen der Rechtsprechung stellte Niemöller dann aber auch dar, wie schwierig im Einzelfall die Zuständigkeiten bestimmt werden können. Aus der Praxis und im Blick auf die "Möglichkeiten zur Vermeidung" von Problemen rund um den Schutz der Leistung berichtete dann Lutz Krebbers von der Krebbers GmbH und Co. KG / Fenster- und Fassadentechnologie. Er betonte, dass gegenüber einer oft nicht leicht zu erreichenden Abnahme in vielen Fällen eine Zustandsfeststellung vor Ort einen guten Schutz vor späteren Schäden bildet. Krebbers plädierte für ein kluges Vorgehen ("Bauherren mitnehmen") in den oft schwierigen Auseinandersetzungen. Markus Christoffel ergänzte diesen Blick auf die praktischen Erfahrungen mit Beispielen aus der Erstberatung der VFF-Mitglieder und beleuchtete das Thema über den ganzen Zeitrahmen: Was vor der Ausführung zu beachten ist (beispielsweise schon in der Vergabephase oder bei Antransport und Lagerung) und was dann nach der Montage zu tun ist: Insbesondere empfahl Christoffel eine qualifizierte Kommunikation, eine aussagekräftige Dokumentation und eine geschulte Sensibilität für drohende Schäden. Wie man den Komplex "Schutz der Leistung" sich weitgehend ersparen kann, war dann schließlich das Thema des VFF-Geschäftsführers Frank Lange, der die Vorteile der 2stufigen Montage mit einer Vorab-Montagezarge vorstellte, ein Verfahren, dass beispielsweise in Italien an der Tagesordnung ist. Der Einbau einer Vorab-Montagezarge im "nassen" Baustadium ermöglicht die Verschiebung des eigentlichen Fenstereinbaus bis kurz vor die Fertigstellung. Die Erleichterungen bei späterem Fenstertausch / Sanierung bieten einen weiteren Vorteil der Vorab-Montagezarge, die sich über den Lebenszyklus eines Fensters hinweg damit auch wirtschaftlich rentiert.

Auch zum zweiten großen Schwerpunktthema der Tagung "Entfallen von Leistungspositionen" legte Prof. Christian Niemöller zunächst die baurechtliche Basis, indem er die aktuelle Rechtslage und obergerichtliche Rechtsprechungen vortrug. Er nannte die Toleranzen, klärte Begrifflichkeiten und wies auf die Rechtsprechung hin, dass eine entfallene Leistungsposition als Teilkündigung und nicht als Leistungsänderung verstanden werden kann. Den ausführlichen Hauptvortrag zum Schwerpunkt hielt unter dem Titel "Vergütung und Vergütungsanpassung bei Entfall/Reduktion von Leistungspositionen" zum Abschluss dann Prof. Dr.-Ing. Kattenbusch von der Hochschule Bochum und KKP Ingenieure. In einem breiten Überblick skizzierte Kattenbusch das Thema der Zuschlagskalkulation und die Rolle der Baustellengemeinkosten (BGK) und der allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Zudem verwies er darauf, dass die vorkalkulatorische Preisfortschreibung nicht mehr rechtens ist. Kattenbusch zeigte schließlich beispielhaft auf, wie und welche Leistungspositionen bei Entfall oder Reduktion von Leistungen Ausgleichsansprüche oder auch Kündigungsrechte auslösen.


Weitere Informationen:
Verband Fenster + Fassade (VFF)
Walter-Kolb-Str. 1-7, 60594 Frankfurt am Main
www.window.de
 


Blick auf die Teilnehmer der VFF-Fachtagung VOB und Recht am 3. November 2022 (Foto: VFF)


Die Referenten der Fachtagung
VOB und Recht: (von links) Lutz Krebbers, Prof. Christian Niemöller, Markus Christoffel, Prof. Dr. Kattenbusch und Frank Lange. (Foto: VFF)


Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller (SMNG) erläuterte die jeweiligen rechtlichen Grundlagen der beiden Themenschwerpunkte der Fachtagung. (Foto: VFF)


Wie man Probleme beim Schutz der Leistung beispielsweise durch Zustandsfeststellung vermeiden kann, war Thema von Lutz Krebbers (Krebbers GmbH und Co. KG / Fenster- und Fassadentechnologie). (Foto: VFF)


Markus Christoffel, Baurechtsexperte, des VFF, führte nicht nur durch die Veranstaltung, sondern steuerte auch selber einen Beitrag aus der Beratungspraxis zum Schutz der Leistung bei. (Foto: VFF)


Welche Vorteile die zweistufige Montage mit Vorabzargen nicht nur im Blick auf den Schutz der Leistung, sondern auch auf lange Sicht für die Sanierung bietet, trug VFF-Geschäftsführer Frank Lange vor. (Foto: VFF)


Wie im Rahmen der Kalkulation Ansprüche bei Entfall von Leistungspositionen geltend gemacht werden können, stellte bis in detaillierte Beispiele hinein Prof. Dr-Ing. Markus Kattenbusch (KKP Ingenieure) vor. (Foto: VFF)