Riester-Förderung nun auch beim Wohneigentum (04/30/2008 07:00:00 AM)

Besser spät als nie
Die Klausurtagung der Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD hat endlich die Einigung der Regierungsparteien zur Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge gebracht. "Investoren brauchen Planungssicherheit, das gilt auch für die Privathaushalte bei der Bildung von Wohneigentum. Das Tauziehen der Parteien um die Ausgestaltung der Riester-Förderung hat nun endlich ein Ende", fasst der Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Prof. Dr. Karl Robl, die Veröffentlichung der Ergebnisse der Klausurtagung auf dem Petersberg zusammen.
“Erfreulich ist zudem,” so Prof. Robl, “dass hinsichtlich der nachgelagerten Besteuerung eine Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger und mehrjähriger Begleichung der Steuerschuld vorgesehen wird. So kann der Betroffene entsprechend seiner finanziellen Situation bei Renteneintritt den für ihn günstigeren Weg wählen.”
Weiterhin positiv ist, dass nunmehr die angesparte Summe komplett für Immobilien genutzt werden kann und nicht nur – wie ursprünglich geplant – drei Viertel davon.
“Allerdings,” so Robl einschränkend, “kann Wohn-Riester nicht die Eigenheimzulage ersetzen. Die nun hoffentlich bald erfolgende gesetzliche Regelung wird erst mittel- oder langfristig neue Impulse für den Wohnungsbau setzen. Dazu laufen die Riester-Verträge bisher zu kurz, als dass insbesondere die mittleren Einkommensgruppen Kapital in nennenswertem Umfang hätten ansparen können. Gerade diese Haushalte sind aber von der Streichung der Eigenheimzulage besonders betroffen.”
Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft vertritt die gemeinsamen Gewerke übergreifenden Interessen der Betriebe des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks. Sie spricht für rund 300.000 Betriebe mit ca. 2,7 Millionen Beschäftigten und 300.000 Lehrlingen. Die Mitgliedsbetriebe erbringen fast 80 % der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirtschaft in Deutschland.



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