DIN 18008: Glas als Baustoff aufgewertet (07/27/2016 07:00:00 AM)

Glas, seit mehr als siebentausend Jahren ein faszinierender Werkstoff, hat sich in den letzten fünf Jahrzehnten ebenso als transparenter Baustoff fest etabliert. Was zuvor Stein, Holz oder Beton opak verhüllten, wird heute zumeist durch Glas ersetzt und bietet Helligkeit sowie Offenheit in faszinierender Architektur.

Zu diesen baulichen Perspektiven gibt es seit kurzem nun auch die passende, ingenieurmäßig belastbare statische Sicherheitsbasis, die neue DIN 18008, in ihren ersten fünf Teilen bereits Bestandteil der deutschen Landesbauordnungen.
Damit lässt sich Glas als Baustoff nach vergleichbaren Kriterien, wie Stahl, Holz und Beton, sicherheitsrelevant berechnen und verbauen. Vorbei die Zeiten, in denen das gute Gefühl sowie ein gesundes Vertrauen in die Glas-Spezialisten so manch außergewöhnliche Glaskonstruktion entstehen ließ. Heute sind nahezu alle verbauten Gläser nach den Vorgaben der DIN 18008 rechen- sowie reproduzierbar und großenteils auch bereits schon nachweispflichtig.
 

GLASBAU IN FORM – NUR NACH GÜLTIGER NORM!
Entscheidend gegenüber Vorangegangenem ist dabei die exakte situative Analyse als Berechnungsgrundlage. Denn nur, wenn im Vorfeld klar ist, welche Scheiben in welcher Größe an welcher Stelle in welchem lokalen Umfeld wie eingebaut werden soll, kann eine korrekte Glasdimensionierung vorgenommen werden. Die Abhängigkeit von Materialparametern der einzelnen, verbaubaren Glassorten zu den mechanischen, geologischen und typologischen Gegebenheiten des Montageumfeldes bilden die Eckpunkte und sind darauf in Form von Gebrauchs- und Standsicherheits-Nachweise zu fixieren.

Um diese Nachweise ergeben sich derzeit allerdings noch viele offene Fragen: Wer darf rechnen, wer soll nachweisen, wer muss vorlegen, ist also vorlageberechtigt, und so weiter, und so weiter? Hinzu kommt, dass sowohl viele Glasausführenden und Bauherren, wie aber auch Mitarbeiter in Bauämtern diese neue Gesetzesvorgabe noch gar nicht umfänglich realisiert haben. Also existiert derzeit eine große Grauzone, was korrektes Verglasen im und am Bau betrifft.

Klar scheint nur, nach Schlussfolgerungen aller, händisch lassen sich die geforderten Glasdimensionierungs-Berechnungen nicht mehr realisieren. Geeignete und bewährte Software-Lösungen wie Glastik haben sich bereits im Vorfeld auf diese neue Situation der DIN 18008 eingestellt, wurden von Brancheninstitutionen geprüft und für 100 % normkonform und gebrauchstauglich erklärt.

Doch das Gros der täglich in Glas Bauenden zögert mit dem Einsatz solcher Software und der notwendigen Investition, weil eben viele Fragen noch ungeklärt zu sein scheinen. Allerdings über eines sollte sich jeder Beteiligte Klarheit verschaffen: Rechnen darf jeder, nachweisen auch, selbst eine Vorlage kann nicht verhindert werden, höchstens deren Anerkennung. Ob aber nun anerkannt wird oder nicht, was die korrekte Verbauung angeht, ist zunächst sekundär! Wichtig scheint doch primär, dass die verbaute Scheibe den Anforderungen der DIN 18008 und deren neuem Sicherheitskonzept entspricht und jeder, von wem auch immer initiierten, Dimensionsprüfung standhält – oder?!
Fazit: Ignorieren Sie die vielfältigen Diskussionen zur DIN-Einführung und berechnen Sie Ihre Glasverbauungen so schnell wie möglich – www.glastik.de

Was wann und wo anerkannt wird und wer letztlich vorlageberechtigt ist, wird sich sicherlich klar herauskristallisieren, aber auch hierbei wird die tägliche Praxis die theoretischen Vorgaben in den Hintergrund drängen. Wichtig wird nur bleiben, dass der Ausführende korrekte Arbeit abliefert – also rechnen Sie Ihre Verglasungen.

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