Wärmeschutz


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Grundsätzlich gilt es bei Wintergärten zwischen beheizten und unbeheizten zu unterscheiden.
 
Beheizte Wintergärten mit oder ohne offene Wohnhaus-Anbindung erweitern die Wohn- und Nutzfläche eines Gebäudes. Sie sind ein Teil der Gebäudefassade und müssen bei der Erstellung einer Wärmebilanz berücksichtigt werden. Den Heizverlusten sind die solaren Energiegewinne entgegenzustellen.
 
Unbeheizte Wintergärten sind an ein Gebäude angebaut und von diesem räumlich getrennt. An den Wintergärten, der als Wärmepuffer dient, werden keine wärmetechnischen Anforderungen gestellt. Die Verwendung wärmedämmender Gläser ist bei unbeheizten Wintergärten unbedingt empfehlenswert. Die Lichtstrahlen können ohne große Verluste das Glas durchdringen, die Raumwärme kann aber nur schwer entweichen.
 

Lage 
Entscheidend für den richtigen Wärme- und Kälteschutz ist die Lage des Wintergartens. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Lauf der Sonne sich während der Jahreszeiten ändert.
 
Hat der Wintergarten eine Nordlage, ist er die längste Zeit von der Sonne abgewandt. Ein blendfreies Arbeitslicht ist die Folge. Der Wintergarten kann auch als Klimapuffer oder als Eingangsschutz dienen.
 
Die Westlage erfordert einen guten Sonnenschutz, weil der Wintergarten besonders im Sommer bis spätabends durch die Sonne aufgeheizt wird.
 
Ein Wintergarten mit Südlage erfordert unbedingt eine Beschattungsanlage und eine ausreichende Belüftung. Die Sonne hat hier die längste Einstrahlungszeit.
 
Die Ostlage lädt ein zu einem ausgiebigen Frühstück in der Morgensonne. Ein Arbeitsplatz in einem ostwärts ausgerichteten Wintergarten ist gerade im Sommer angenehm, da die Nachmittagssonne den Wintergarten nicht aufheizen kann.