Handwerk zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (10/04/2018 07:00:00 AM)

Zu den vom Bundeskabinett verabschiedeten Eckpunkten für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz erklärt Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):

„Es ist gut und wichtig, dass die Koalition sich auf Eckpunkte für ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geeinigt und damit endlich Handlungsfähigkeit in einem zukunftsträchtigen Politikfeld gezeigt hat.
Besonders positiv aus Sicht des Handwerks ist, dass vor allem die Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften, die im Handwerk besonders benötigt werden, erleichtert werden soll. Künftig sollen davon nicht mehr nur solche Branchen profitieren, in denen die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat, sondern alle Branchen.

Erfreut bin ich, dass - wie vom Handwerk gefordert - im Aufenthaltsrecht Bleiberechtsregelungen für schon länger in Deutschland lebende, gut integrierte geflüchtete Menschen geschaffen werden sollen, und diese an klare Bedingungen geknüpft werden. Damit gibt es endlich Klarheit für die mit viel Engagement ausbildenden Handwerksbetriebe wie für die Geflüchteten, die dort in einer Ausbildung oder beschäftigt sind.

Die Zuwanderung ausländischer Fachkräfte ist neben der Ausschöpfung aller inländischen Potenziale ein wichtiges Instrument zur Fachkräftesicherung. Der zunehmende Mangel an Fachkräften entwickelt sich immer mehr zur Wachstumsbremse Nr. 1 gerade auch im Handwerk. Es ist deswegen richtig, dass nun die Bundesregierung die Weichen für eine gesteuerte, strikt arbeitsmarktorientierte Zuwanderung ausländischer Fachkräfte stellt.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird das Handwerk darauf drängen, dass rechtliche Rahmenbedingungen für den Abschluss von Migrationsabkommen mit Staaten mit vergleichbaren Berufsbildungssystemen geschaffen werden. Ziel solcher Migrationsabkommen ist es, die Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus diesen Ländern zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Jetzt erwartet das Handwerk, dass zügig mit dem Gesetzgebungsverfahren begonnen und dessen Abschluss nicht durch sachfremde Debatten unnötig verzögert wird.“


Zentralverband des Deutschen Handwerks
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