Trügerische Stille um die DIN 18008 (07/07/2015 07:00:00 AM)

Der Sturm der Entrüstung, der nach der übergangslosen Ablösung der Technischen Richtlinien für den Glasbau durch die DIN 18008 in bereits 13 der 16 Bundesländer ausbrach, legt sich langsam. Alleine in den Fachmedien der Metall- und Holzbranche erscheinen begleitende Artikel, während die eigentliche Glasbranche kaum noch spürbare Impulse absetzt.

Das liegt allerdings weniger daran, dass alle diese neue Verordnung für die Anwendung von Glas am Bau verinnerlicht hätten und ihre Gewerke gesetzestreu ausrichten, sondern viel mehr daran, dass das Thema totgeschwiegen wird und man auf breiter Front so weiter macht wie bisher. Dieses „weiter machen wie bisher“ war in den letzten Monaten vielfach auch leider von sogenannten Fachleuten zu lesen, allerdings setzten diese Äußerungen stets voraus, dass bislang treu nach den Vorgaben der alten DIN 1055 sowie den Anforderungen der Richtlinien verfahren wurde. Dem war und ist aber in vermutlich über 90 % aller Leistungen nicht so, und deshalb gilt ein „weiter so wie bisher“ als äußerst waghalsig.
 

Glas ist nicht nur jetzt reproduzier- und rechenbar, sondern muss sogar berechnet und nachgewiesen werden.
Grundsätzlich muss, und da sind sich alle Experten einig, ein Großteil der verbauten Verglasungen gerechnet werden. Das war auch bisher schon so, wurde und wird aber nicht gemacht.

An diesem Umstand ändern auch alle derzeitigen Bemühungen um „Noch“-Änderung der DIN nichts. Wie im Beton-, Holz- und Stahlbau wird nunmehr auch im Glasbau eine solide Berechnung des Verbauten verlangt, und zu großen Teilen unterliegt das Ganze der Nachweispflicht. Die Zeiten, in denen der Glaser als der Herrscher über die Transparenz am Bau alleinig für die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit bürgten, sind vorbei. Eigentlich auch gut so, denn die heutige, ingenieurmäßige Herangehensweise an die sicherheitsrelevanten Baubedingungen entlasten doch den Handwerker, wenn auch bisher zumeist über Jahrzehnte nahezu alles gut gegangen ist.

Trotzdem muss man all jenen, die nicht täglich mit dem Baustoff Glas im Rahmen von Planung und Genehmigung zu tun haben, zugestehen, dass diese sich nicht auf fachliche Meinungen, sondern auf ingenieurmäßig belegbare Fakten verlassen wollen. Und diese verlässlichen Fakten wurden mit der DIN 18008 geschaffen.

Zeit also für alle, nicht nur für Glas mitverarbeitende Holz- und Metall-betriebe, sondern vor allem für das Glasgewerk selbst, sich mit der DIN 18008 anzufreunden und die nicht nur notwendigen, sondern auch Sicherheit gebenden Berechnungen durchzuführen, selbst dann, wenn die Erfahrung einem etwas Anderes suggeriert.

Also ist die derzeitige Medienstille keinesfalls Akzeptanz, sondern wohl eher Ignoranz – so zumindest muss die aktuelle Situation eingeschätzt werden, denn es gibt keinerlei klare Aussagen von Verbandsgremien etc., die die Handwerker über die Notwendigkeit einer Software-Anschaffung zur Berechnung in Kenntnis setzen!

Wer sich also selbst aus dieser Grauzone entfernen möchte, der berechnet seine verbauten Gläser, investiert in die Glastik-Software und kann beruhigt der Dinge harren, die da vielleicht noch alle kommen. Dazu wird allerdings mit Sicherheit keine Rücknahme der DIN zählen, auf die alle doch insgeheim so hoffen.

Weitere Informationen zur Software unter www.glastik.de.