Übergangsfrist UKCA für Bauprodukte auf 30. Juni 2025 verlängert (12/12/2022 07:00:00 AM)

Wie das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) auf der Homepage der britischen Regierung erfahren hat, hat die UK-Regierung eine erneute Verlängerung der Übergangsfrist für CE-gekennzeichnete Produkte nun auch für Bauprodukte um weitere 2,5 Jahre, also jetzt auf den 30. Juni 2025, beschlossen. Bis dahin können in UK weiter Produkte mit der CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden und das im Januar 2021 eingeführte Konformitätszeichen UKCA (United Kingdom Conformity Assessed) ist somit bis dahin noch nicht zwingend notwendig.

„Das PIV begrüßt diese Entscheidung, denn die Verschiebung der Übergangsfrist nun auch für Bauprodukte nimmt den Druck aus den Vorgängen und gibt den Herstellern die nötige Zeit für die Umstellung“, so Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.

Die offizielle Information der britischen Regierung dazu ist hier zu finden:
https://www.gov.uk/guidance/construction-products-regulation-in-great-britain?utm_medium=email&utm_campaign=govuk-notifications-topic&utm_source=d01040f6-c84b-4ecf-a81d-ff8b6eb34147&utm_content=immediately
Andrea Horsthemke, Leiterin des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert.

Bildhinweis: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge
 

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. ist der Zusammenschluss qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister im Bereich Schlösser und Beschläge. Die Gütegemeinschaft ist eine Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung und ist berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen zu verleihen. Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl. Die Gütezeichenbenutzer müssen objektiv überprüfbare Gütekriterien stets einhalten. Daher unterwerfen sie sich freiwillig den Gütebestimmungen und der Güteüberwachung. Die Anforderungen der Güterichtlinien orientieren sich an den relevanten nationalen und internationalen Produktnormen, gehen aber vielfach über diese hinaus. Regelmäßige Kontrollen durch neutrale, anerkannte Prüfstellen sind für die Gütesicherung und Verwendung des Gütezeichens ein wichtiger Baustein.

Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge erstellt Richtlinien und veröffentlicht technische Hinweise. Die Richtlinien sollen Hilfestellung bei der Anwendung von Schlössern und Beschlägen für Fenster und Fenstertüren sowie Türen bieten. Sie werden gemeinsam mit dem Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) sowie dem Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) erarbeitet und je nach Bedarf mit dem Technischen Ausschuss des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) und anderen Prüfinstituten abgestimmt. Bei der Erarbeitung fließen so die Erfahrungswerte und Prüfergebnisse aus mehreren Jahrzehnten mit ein.

Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert
Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) steht bereits seit 1978 mit zahlreichen Prüfungen zur Verfügung. Als akkreditiertes Prüflabor steht das PIV für unabhängige und kompetente Prüfdienstleistungen. Es nimmt neben mechanischen Produktprüfungen an Schlössern und Beschlägen sowie an Fenstern und Türen auch Prüfungen der Mechatronik vor. Diese Prüfungen dienen der Sicherung von Qualitätsstandards. So prüft, zertifiziert und überwacht das PIV seit über 40 Jahren Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen.
Das Institut arbeitet zudem in den nationalen und internationalen Normungsgremien dieser Produktgruppen mit. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert. Weiterhin verfügt das PIV mit PIV CERT über eine Produktzertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, ist anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung NRW, notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung und anerkannte Prüfstelle für DIN CERTCO. Ebenso verfügt das Prüfinstitut über die Ermächtigung nach Artikel 46 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011, um Prüfungen beim Kunden vor Ort durchführen zu dürfen.