ARGE Baurecht informiert: Expertentipp für Bauunternehmen und Handwerksfirmen im Februar 2015 (02/25/2015 07:00:00 AM)

ARGE Baurecht: Nur Bedenken anmelden reicht nicht
24. Februar 2015, BERLIN (DAV) – Unfälle auf der Baustelle ziehen meistens zivilrechtliche Konsequenzen nach sich. Verunglücken Menschen, müssen sich Planer, Baufirmen und gegebenenfalls auch Besitzer und Betreiber von Gebäuden strafrechtlich verantworten. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wer durch mangelnde Sorgfalt beim Bauen Leib und Leben eines anderen gefährdet, kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Eine Bedenkenanmeldung an den Vertragspartner kann hiervon nicht freistellen.

Weitere Informationen zur ARGE Baurecht unter www.arge-baurecht.com.