Pflege und Wartung

 
Um recht lange Freude an den Klappläden zu haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

Holz ist ein Naturprodukt. Unterschiedliche Farben der gleichen Holzart sowie unterschiedliche Oberflächenstrukturen, hervorgerufen durch verschiedene Porenarten oder Verwachsungen, sind naturbedingt und berechtigen nicht zur Reklamation.

Lagerung
Bei einer Zwischenlagerung sind die Läden planeben zu legen. Sie dürfen weder in geheizten Räumen noch in feuchten Räume (Rohbauten) gelagert werden. Klappläden mit Grundierung/Farbanstrich müssen sofort aus der Verpackung entnommen werden bzw.
die Trennfolie entfernt werden, da die vollständige Aushärtung der Lacke erst nach ca. 4 Wochen abgeschlossen ist.

Holzschutz und Oberflächenbehandlung
Klappläden dürfen ohne ausreichenden Holzschutz nicht montiert werden. Werkseitig imprägnierte Läden sind lediglich gegen Holzschädlinge geschützt. Bei Nadelhölzern dient diese Imprägnierung zusätzlich als Bläueschutz. Erst das Lasurfinish schützt das Holz gegen äußere Einflüsse sowie gegen das Eindringen von Feuchtigkeit. Es bewirkt, dass, im Rahmen der Toleranzen, die Holzteile maßhaltig bleiben, sich nicht verziehen und somit die Funktionstüchtigkeit gewährleistet ist.
Nur bei wenigstens zweimaligem Anstrich mit pigmentierter Lasur oder deckendem Holzlack ist ein ausreichender Schutz gewährleistet. Dabei müssen Holzteile im Außenbereich bei Lasuranstrichen mit einer Trockenschichtdicke von mindestens 60 mµ, bei deckenden Anstrichen mit mindestens 100 mµ, versehen werden. Farblose Lasuren sind im Außenbereich nicht zulässig.
Lasur- und Holzlacksysteme, die werkseitig oder bauseitig aufgetragen werden, unterliegen wegen ihrer gewollt hohen Dampfdiffusionsfähigkeit einem natürlichen Substanzabbau. Sie bieten daher nur einen zeitlich begrenzten Schutz. Es müssen daher auch bereits endbehandelte Holzteile in gewissen Zeitabständen je nach Witterungs- und Umwelteinflüssen nachbehandelt werden.
Um die Schönheit Ihrer Läden zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die Oberfläche jährlich zu prüfen und, wenn erforderlich, nachzubessern.

Beschläge
Verzinkte oder chromatierte Beschläge müssen in Abhängigkeit von den Umwelteinflüssen früher oder später eine Oberflächenbehandlung erhalten. Die bei Ladenbeschlägen aufgebrachte Verzinkung ist kein Dauerschutz.

Pflege und Wartung
Die Aufhängungen der Läden (Kloben und Bänder) müssen gefettet werden, die Innenöffner (Kurbelantriebe) sind i. d. R. wartungsfrei.
Elektroantriebe sollten in regelmäßigen Abständen gewartet und justiert werden. Das Justieren der Antriebe darf nur vom Fachmann vorgenommen werden.
Die Läden müssen einer gleichmäßigen Bewitterung unterliegen. Dies bedingt eine regelmäßige Bedienung. Zur Reinigung empfehlen wir Wasser und Schmierseife. Verwenden Sie niemals Mittel, welche die Oberfläche verletzen können (z. B. Scheuerpulver, aggressive chemische Reinigungsmittel etc.).

Achtung
Wegen der Gefahr von Windschäden müssen die Läden im geöffneten und im geschlossenen Zustand arretiert bzw. gegen die Anschläge gefahren werden.
Bei Nichteinhaltung dieser Behandlungshinweise entfällt jeder Garantieanspruch !
Tragen Sie auch dem veränderten Umwelt- und Verbraucherbewusstsein Rechnung. Hohe Anforderungen gelten heute nicht nur dem Güteanspruch sondern gleichermaßen auch der Umweltfreundlichkeit. So werden weniger giftige Materialien zur Oberflächen- und Holzschutzbehandlung verwendet, die aber kürzere Nachbehandlungsintervalle voraussetzen, als dies bei bisher üblichen Lösemittel- und bleihaltigen Materialien nötig war.