Dachoberlichter richtig dimensionieren (06/27/2016 07:00:00 AM)

Arbeitsplätze mit Tageslicht

In Industrie- und Lagerhallen lässt sich die gesetzliche Forderung nach Tageslicht am Arbeitsplatz mit Dachoberlichtern realisieren. Dabei sollten Planer darauf achten, dass die Lichtkuppeln und Lichtbänder ausreichend dimensioniert sind. Laut dem Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) gibt die DIN 5034 eine bewährte Projektierungsregel vor.

Detmold. Industrie- und Lagerhallen bieten ideale Voraussetzungen für eine effektive Tageslichtversorgung. Ihre Form ist vergleichsweise nutzungsorientiert, sie verfügen über eine große Grundfläche und sind mit einem flachen Dach ausgestattet. Das hat aber auch einen Nachteil: Seitenfenster können die gesamte Tiefe der Räume nicht mehr beleuchten. Deshalb kommen Lichtbänder und Lichtkuppeln zum Einsatz. Als Instrument für die Dimensionierung dieser Dachöffnungen eignet sich die Projektierungsregel aus Teil 6 der Norm DIN 5034 "Tageslicht in Innenräumen - Vereinfachte Bestimmung zweckmäßiger Abmessungen von Oberlichtöffnungen in Dachflächen". Damit lassen sich die gesetzlichen Vorgaben für die Beleuchtung von Arbeitsstätten erfüllen.

Projektierung nach DIN 5034 Teil 6
Nach den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.4 "Beleuchtung") ist die Forderung nach ausreichendem Tageslicht erfüllt, wenn in Arbeitsräumen mit Dachoberlichtern ein Tageslichtquotient größer als vier Prozent (bedeutet etwa 8% Dachöffnungen) erreicht wird. Die Projektierung von Dachoberlichtern gemäß DIN 5034 erlaubt die genaue Berechnung der erforderlichen Öffnungsfläche. Dabei werden der angestrebte Tageslichtquotient (DOL), die Werte für Reflexion (?) und Transmission ( ) der verwendeten Materialien und die Raumproportionen berücksichtigt. Die Raumproportion ergibt sich durch die Winkel a und b in Abhängigkeit zur Raumlänge a, Raumbreite b und Raumhöhe hN.
 
 





Beispiel für die Projektierung von Dachoberlichtern
Folgendes Beispiel verdeutlicht die Berechnung. Für eine 10 m hohe Halle mit einer Grundfläche von 32,50 m x 30 m und einem geforderten Tageslichtquotienten DOL von fünf Prozent wird eine Beleuchtung mit Lichtkuppeln geplant, die mit einem 30 cm hohen Aufsetzkranz auf einer 20 cm starken Deckenkonstruktion montiert werden. Der Lichtschacht hat eine Neigung von 60 Grad. Die Schachtöffnung soll 2,7 m x 1,8 m betragen (Nennmaß). Bekannt sind D65 = 0,77, k1 = 1, k2 = 0,8 und k3 = 0,85. Die anzusetzende Raumhöhe ergibt sich zu hN = 9,15 m. Aus hN und den Hallenmaßen folgen tan a = 1,78 und tan b 1,64. Daraus lassen sich a = 0,92 und b = 0,9 ermitteln. Mit dem berechneten Schachtfaktor w = 0,18 ergibt sich mit den entsprechenden Werten für k4 ein Minderungsfaktor ke = k4 = 0,9. Durch Einsetzen der Werte in die Formel für AF berechnet sich die Gesamtfläche der Lichtöffnungen zu 114,6 m2.

Die Mitgliedsunternehmen des FVLR unterstützen Architekten, Planer und Dachdecker bei der Projektierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern. Eine Liste der Mitglieder stellt die Homepage www.fvlr.de zur Verfügung