VPB-Expertenrat (06/14/2021 12:10:49 AM)

VPB warnt: Hinweis auf Honorarrahmen in der HOAI alleine hilft privaten Bauherren wenig

Private Bauherren, die mit einem Architekten ihr Haus bauen möchten, können seit 1. Januar 2021 das Honorar für die so genannten Grundleistungen mit Auftragnehmern frei verhandeln. Möglich wurde das durch die Neufassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie enthält zwar nach wie vor Honorartafeln. Diese sind jedoch nicht verbindlich, sondern dienen nur noch als Orientierungshilfe. Architekten sind verpflichtet, private Bauherren darauf hinzuweisen, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln enthaltenen Werte vereinbart werden kann. Mit diesem Hinweis alleine ist Verbrauchern jedoch wenig gedient, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Er empfiehlt, einen Bauberater hinzu zu ziehen, da die meisten privaten Bauherren damit überfordert sind, die genannten Honorartafeln zu lesen und die enthaltenen Honorare zu bewerten. Kaum ein Laie weiß, welche Kosten anrechenbar sind oder was sich hinter Honorarzonen verbirgt. VPB-Berater können zum einen den Honorarvorschlag der Architekten überprüfen. Möglicherweise liegt dieser deutlich über dem Referenzrahmen. Dann ist das eine gute Grundlage für Nachverhandlungen. Umgekehrt können Berater vor Dumping-Honoraren warnen. Denn nach der neuen HOAI sind Nachverhandlungen jederzeit während der Zusammenarbeit möglich. Die Anpassung muss zwar einvernehmlich erfolgen, aber Bauherren werden in manchen Situationen mitten im Bauablauf nur wenig Spielraum haben. Und auch im Blick auf die Finanzplanung haben Bauherren ein Interesse daran, dass das Architektenhonorar frühzeitig und verlässlich vereinbart ist.
Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Internet: www.vpb.de