DIN 18008 – Bremen und NRW gehen voran! (09/16/2014 07:00:00 AM)

Nach aktueller Information aus dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, Referat VIA4, wird definitiv die neue Glasbemessungsnorm DIN 18008, Teile 1-5, im Oktober 2014 bauaufsichtlich, also rechts¬verbindlich anzuwenden sein – ohne Übergangsfrist. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Referat 65, des Landes Bremen bestätigte parallel die Einführung bereits zum 22. August 2014.

Damit setzt NRW als erstes großes Bundesland die Musterbauliste der Technischen Baubestimmungen aus September 2013, in der diese DIN veröffentlicht ist, um. Das heißt, dass in NRW und Bremen ab sofort, aber auch bereits in anderen Bundesländern, teilweise ohne formelle Einführung, das veränderte Verfahren zur Glasdimen¬sionierung greift und bau- sowie zivilrechtlich anzuwenden ist. Eine aktuelle Übersicht der Ländereinführung finden Sie unter www.mktsoftware.de.

Somit werden alle Erfahrungswerte, statische Hilfsmittel und bisherige Vorgehensweisen Makulatur. Durch die gänzlich andere Herangehensweise, unter Zugrundelegung von Teilsicherheits¬beiwerten nach europäischen Standards sind alle bisherigen Berechnungen nach Richtlinien überholt und jegliches fachmännische Gefühl für Einbausituationen hinfällig. Die komplexen Prozesse innerhalb der künftigen Glasstatik mit einer Fülle an abzugleichenden Lastfällen innerhalb einer Lastfallkombinatorik lassen auch keine händische Berechnung oder gar Schätzung zu.

Fakt ist, dass – zumindest mittelfristig – jede Scheibe über qualifizierte Software gerechnet werden muss, zumindest so lange, bis sich neue Erfahrungswerte eingestellt haben, selbst die Scheiben innerhalb von Ausnahmen, wie beispielsweise der 1,6 m2-Regel. Denn mit der DIN-Einführung ist – wie eigentlich schon immer – seitens des verglasenden Betriebes eine statisch korrekt ermittelte Scheibe zu montieren und ggf. auch nachzuweisen. Jahrzehntelange Erfahrung in der Praxis haben diesen Umstand bislang in Vergessenheit geraten lassen, allerdings wird künftig all jenen, die Handwerkerleistungen abfordern, aber die Rechnung gerne schuldig bleiben, Tür und Tor geöffnet, wenn nicht akkurat dieser Nachweis geführt werden kann.
 

Die schnelle Dimensionierung in der täglichen Praxis für linienförmige Lagerung.




Die exakte Glasdimensionierung für alle Belange des konstruktiven Glasbaus.
Darüber hinaus können sich auch künftig bei vergleichbaren Einbausituationen durchaus wirtschaftlichere Glasaufbauten nach DIN als nach TRLV ergeben, allerdings natürlich auch solche, die so wie bisher nicht mehr zu realisieren sind. Um dies alles zu eruieren, muss auf jeden Fall nahezu alles gerechnet werden.

Qualifizierte, anwender- respektive handwerkerfreundliche Softwareprodukte zur Umsetzung der DIN 18008 wird also ab heute für die tägliche Glaspraxis so notwendig wie der Glasschneider oder das Reff. Durch den Bundesverband Flachglas für seine Mitglieder geprüft und durch die tägliche Praxis in hunderten Betrieben bereits ausgezeichnet ist Glastik. Dabei steht Glastik 5.0 Standard für die Berechnung von vertikal und horizontal linienförmig gelagerten Verglasungen und Glastik 3.0 Professional ergänzend für solche, die auch punktgehalten mit Bohrungen versehen sind oder begehbar sein müssen.

Glastik wurde über zwei Jahrzehnte, beginnend mit der ersten Überkopfrichtlinie, stetig von Glaspraktikern für die tägliche, vereinfachte Glaspraxis weiterentwickelt und bietet heute seinen Nutzern einen reibungslosen und unkomplizierten Übergang von den bisherigen technischen Regeln zur neuen DIN 18008, Teile 1-5.

Bremen und NRW sind die ersten der sechzehn Bundesländer. Die anderen werden sicherlich unmittelbar folgen und geben damit dem Baustoff Glas die notwendige, europäisch harmonisierte Rechtsbasis.

Detaillierte Informationen zu den Softwareprodukten sowie den Praxisseminaren DIN 18008 finden Sie unter www.glastik.de.