Prüfrichtlinie für Profilzylinder mit Freilauffunktion für Getriebeschlösser in Fluchttürverschlüssen (FZG) aktualisiert (08/03/2020 07:00:00 AM)

Die Richtlinie für Profilzylinder mit Freilauffunktion für Getriebeschlösser in Fluchttürverschlüssen (FZG) ist ab sofort in einer aktualisierten Version verfügbar. Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge stellt sie auf ihrer Homepage zum kostenlosen Download zur Verfügung.

Die Richtlinie enthält Angaben zur Prüfung von Profilzylindern mit Freilauffunktion, da diese in Fluchttürverschlüssen mit Getriebeschlössern benötigt werden. Die Freilaufeigenschaft wird auch nachgewiesen, selbst wenn eine Kraft auf den Schließbart wirkt. Inhaltlich wurde die Richtlinie in Punkt Prüfablauf angepasst und gekürzt – die Zwischenstufen entfallen, so dass direkt mit einer Gegenkraft am Schließbart von 65 N geprüft wird. Die neue Ausgabe der Richtlinie nimmt Bezug auf DIN 18252:2018-05. Die DIN 18252 enthält eine reproduzierbare Prüfung für mechanische und mechatronische Profilzylinder, um diese Eigenschaft prüfen zu können.

Ein Prüfinstitut wie das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) kann die Profilzylinder nach den in der Richtlinie genannten Anforderungen prüfen. Bei Erfüllung dieser stellt das Institut eine Prüfbescheinigung aus. Durch die Bescheinigung ist der Hersteller berechtigt, diese Profilzylinder bzw. Profilzylinder der festgelegten Produktfamilie mit „FZG “ zu kennzeichnen. So kann er die Eignung zum Einbau in Fluchttürverschlüsse mit Getriebeschlössern nachweisen.

Diese und weitere Richtlinien der Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge sind unter https://www.guetegemeinschaft-schloss-beschlag.de/Pruefen-Zertifizieren/Richtlinien/ zu finden.


Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge
Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. ist der Zusammenschluss qualitätsbewusster Hersteller und Dienstleister im Bereich Schlösser und Beschläge. Sie erstellt Richtlinien und veröffentlicht technische Hinweise. Die Gütegemeinschaft ist eine Organisation zur Durchführung und Überwachung der Gütesicherung und ist berechtigt, Herstellern von Produkten und Anbietern von Dienstleistungen aus dem Schloss- und Beschlagbereich das RAL Gütezeichen zu verleihen. Das Gütezeichen garantiert dem Verbraucher qualitativ hochwertige Produkte und schafft so eine bessere Orientierung bei der Produktauswahl. Die Gütezeichenbenutzer müssen objektiv überprüfbare Gütekriterien stets einhalten. Daher unterwerfen sie sich freiwillig den Gütebestimmungen und der Güteüberwachung.

Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert
Das zur Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V. gehörende Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert (PIV) steht mit praktischen Prüfungen und langjähriger Prüferfahrung zur Verfügung. Das Prüfinstitut nimmt neben mechanischen Produktprüfungen an Schlössern und Beschlägen sowie an Fenstern und Türen auch Prüfungen der Mechatronik vor. Diese Prüfungen dienen der Sicherung von Qualitätsstandards. So prüft, zertifiziert und überwacht das PIV seit über 40 Jahren Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen. Das Institut arbeitet zudem in den nationalen und internationalen Normungsgremien dieser Produktgruppen mit. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert. Weiterhin verfügt das PIV über eine Zertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, ist anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung NRW, notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung und anerkannte Prüfstelle für DIN CERTCO. Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge beschäftigt insgesamt elf Mitarbeiter.







Prüfvorrichtung Profilzylinder mit Freilauffunktion für Getriebeschlösser in Fluchttürverschlüssen (FZG).

Bildhinweis: Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge