VFF-Fachtagung VOB und Recht (11/07/2018 07:00:00 AM)

Das neue Bauvertragsrecht und weitere Entwicklungen im Baurecht

Am 1. Januar 2018 ist das neue Bauvertragsrecht des BGB in Kraft getreten. Diese Neuregelung und ihre Konsequenzen bildeten den zentralen Themenschwerpunkt der Fachtagung VOB und Recht des Verbandes Fenster und Fassade (VFF) am 30. Oktober 2018 in Frankfurt am Main. Weitere Themen der mit rund 50 Teilnehmern besuchten Veranstaltung waren die Überarbeitung der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten, der aktuelle Stand der DIN 18008 sowie die praktischen Fallstricke bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit pauschalem Preis.

Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller von der Frankfurter Baurechtskanzlei SMNG erläuterte in den ersten beiden Vorträgen der Fachtagung, welche Punkte Auftragnehmer bei der Umsetzung des neuen Bauvertragsrechts besonders beachten müssen. Im ersten Referat zeigte Prof. Niemöller auf, wie die Auftraggeber z.B. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so anpassen, dass sie ihre tendenzielle Schlechterstellung durch die Reform in den zentralen Punkten „Nachtragsmanagement“ und „Zustandsfeststellung“ (Abnahme) möglichst gering halten. In seinem zweiten Vortrag fokussierte Prof. Niemöller sich auf die Punkte „Nacherfüllung“ und die ergänzende Neuregelung des „Zuliefererregresses“, die den Verkäufer, beispielsweise den Zulieferer, in bisher ungekanntem Maße in die Pflicht nimmt. Dabei thematisierte er auch die Gegenstrategien der Lieferanten, mit dem §377 HGB und der geforderten Wareneingangskontrolle die finanziellen Konsequenzen einzudämmen. Wie der Lieferantenregress sich aus der Sicht des Versicherers darstellt, trug Michael Turba von der SMK Versicherungsmakler AG vor. Grundsätzlich kann eine Versicherung des Lieferanten nur bedingt geleistet werden. Der Lieferant sollte die Möglichkeiten aber jeweils konkret mit dem Versicherer klären.

Unter dem Obertitel „Aktuelle Informationen zur Verbandsarbeit“ konnte der Baurechtsrechts-Experte des VFF Markus Christoffel aufzeigen, wie sich der Verband erfolgreich in die Überarbeitung der ATV DIN 18360 Metallbauarbeiten eingebracht hat und welche Schritte die neue DIN 18008 noch gehen muss, bis sie als anerkannte Regel der Technik gilt. Die DIN 18008 hatte insbesondere mit ihrer in der jetzigen Fassung abgemilderten Forderung nach mehr Sicherheitsglas branchenweit für Diskussionen gesorgt. Den Abschluss der Veranstaltung bildete erneut Prof. Niemöller mit zwei weiteren Beiträgen: einmal zu den „praktischen Fallstricken“ bei pauschalen Verträgen auf der Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung - wenn zum Beispiel im Extremfall lediglich die künftige Funktion der Bauleistung genannt wird und damit neben der tatsächlichen auch die planerische Umsetzung der Bauaufgabe den Bietern übertragen wird. Zum anderen interpretierte Prof. Niemöller, wie bei den Fachtagungen VOB und Recht üblich, Urteile aus der aktuellen Rechtsprechung im Blick auf die praktische Bedeutung insbesondere für Fenster- und Fassadenbauer.


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Die Referenten der Fachtagung (von links): Markus Christoffel, Prof. Christian Niemöller und Michael Turba (Foto VFF)









Professor Christian Niemöller im Rampenlicht vor den rund 50 Teilnehmern der Fachtagung VOB und Recht (Foto VFF)