Glas am Bau – gesetzlos?! (08/19/2015 07:00:00 AM)

Die Technischen Richtlinien, die lange Zeit dem Glasbau seine gesetzliche Basis boten, sind abgeschafft und durch die DIN 18008 ersetzt, die aber keine breite Akzeptanz findet. In Thüringen, dem Bundesland, in dem die neue Glasbemessungsnorm als erstes eingeführt wurde, gilt auch nach einem Jahr, wie allerorts, beim Fensterbauern oder Glasern immer noch die Devise „abwarten“.

Da sowohl die behördlichen Instanzen als auch vor allem die Kunden auch noch nicht den richtigen Durchblick haben, halten sich die Probleme mit der abwartenden Einstellung bisher in Grenzen und dort, wo Kunden die Rechnungen nicht bezahlen, wird der der Mantel des Schweigens ausgebreitet und meist schnell die notwendige Berechnungssoftware erworben.
 

Glas ist jetzt reproduzier- und rechenbar, deshalb muss berechnet und nachgewiesen werden.
Stellt sich die Frage, warum es erst soweit kommen muss, worauf wird denn bitteschön noch immer gewartet? Die DIN wird nicht wieder verschwinden, vielleicht noch ein wenig – vor allem bei kleinen Dreifachgläsern – modifiziert werden. Was aber auf jeden Fall bleibt, ist das neue europäische Sicherheitskonzept, weil es alle Bauprodukte tangiert und daraus die Tatsache folgt, dass eine Glasdimensionierung heute situativ zu berechnen und zu belegen ist. Nachweiserleichterungen hin oder her, die DIN-Vorgaben sind bau- und zivilrechtlich einzuhalten.

Das allerdings, so ergeben Befragungen und Recherchen in die Märkte Glas und Fenster, wird derzeit maximal von 15-20 % der Ausführenden so gesehen und praktiziert.
Alle anderen machen es so wie zuvor! Also vorbei an der aktuellen Gesetzgebung, in der Hoffnung, dass der Kunde keine Ahnung hat, der Gesetzgeber nicht korrekt prüft und vor allem nie etwas oder wie immer schon selten etwas passiert!
Viele Hoffnungen, die mit der heutigen, täglichen Arbeit verbunden sind und immense Reklamationspotenziale anwachsen lassen, denn eine nicht DIN-konforme Glasverbauung ist auch in ferner Zukunft noch illegal und vor allem regresspflichtig, selbst wenn nichts passiert.

Und weil auch mittlerweile – ungeachtet von Nachweiserleichte¬rungen – die eine oder andere Behörde auf einen Gebrauchstauglichkeits-Nachweis pocht, sollte nunmehr jeder Ausführende, ob in Fenster- oder direkte Glasbereiche, langsam die Tatsache zur Kenntnis nehmen, dass ab 2015 Verglasungen rechnerisch und situativ zu bestimmen sowie zu belegen sind.
Dabei unterstützt Glastik erheblich – allerdings bedarf es dazu einer einmaligen Investition, wie in jedes betriebliche Hilfsmittel zur täglichen Praxis.

Weitere Informationen finden Sie unter www.glastik.de.