VPB begrüßt Kabinettsbeschluss zur Änderung der Gewerbeordnung: (09/01/2016 07:00:00 AM)

WEG-Verwalter müssen voraussichtlich ab 2017 Ausbildung nachweisen

Der Verband Privater Bauherren (VPB) begrüßt die Einführung beruflicher Zulassungsregeln für gewerbliche Verwalter von Wohnungs-eigentum und Immobilienmakler, die das Bundeskabinett heute (31.) beschlossen hat. Über die Neuregelung der Gewerbeordnung, § 34c, sollen hauptamtliche WEG-Verwalter in Zukunft ihre Vermögensverhältnisse offenlegen, eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen und eine Sachkundeprüfung absolvieren.

„Wir begrüßen diese Neuerung grundsätzlich sehr“, erklärt Dipl.-Ing. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Privater Bauherren (VPB). „Immerhin verwalten rund 23.000 Hauptamtliche aktuell neun Millionen Wohnungen im Wert von rund einer Billion Euro. Verwalter halten damit das Vermögen zahlreicher privater Bauherren und privater Vermieter in der Hand, die größtenteils ihre Altersvorsorge auf diesen Immobilien aufgebaut haben.“

Kritisch sieht der Verbraucherschutzverband die zukünftig nötigen Sachkundenachweise. Zum einen ist eine sogenannte Alte-Hasen-Regelung vorgesehen, wonach alle, die bereits seit sechs oder mehr Jahren als Verwalter arbeiten, gar keine Prüfungen mehr absolvieren müssen. Zum anderen muss nach VPB-Ansicht zukünftig die Qualität der Ausbildung sichergestellt werden. Die Kriterien stehen noch nicht fest. Der VPB plädiert für eine fundierte Ausbildung und lehnt laxe Kurzseminare ab.

Experten rechnen damit, dass das Gesetz Anfang 2017 in Kraft treten kann. Bis dann die eigentliche Berufszulassungsregelung gilt, dürfte das Jahr 2017 vorüber sein. Bis dahin müssen Eigentümergemeinschaften also immer noch selbst ganz besonders auf die Qualifikation potenzieller Verwalter achten.