Saint-Gobain Glass Partnernetzwerk CLIMAplusSECURIT bietet statischen Nachweis als Extra-Service
Ganzglasanlagen benötigen unabhängig von ihrer Höhe einen Nachweis für die Standsicherheit. Die frühere Regel, wonach Verglasungen bis 4 Meter Höhe davon freigestellt waren, gilt heute nicht mehr. Mit einem neuen Service für SECURIT-Ganzglasanlagen bietet Saint-Gobain Glass gemeinsam mit seinem Partnernetzwerk CLIMAplusSECURIT (CSP) eine hohe Planungs- und Ausführungssicherheit.
Gläserne Trennwände und Ganzglas-Konstruktionen aus Einscheiben-Sicherheitsglas SECURIT-HF sind beliebt und stehen für Transparenz und Offenheit. Gerade in Eingangsbereichen werden oft Ganzglasanlagen genutzt: als klassische Glastür, Pendel- oder Schiebetüren. Inzwischen besteht jedoch für den Einbau von Verglasungen am Bau eine Nachweispflicht. Dafür hat Saint-Gobain Glass eine Tabelle entwickelt, aus der sehr schnell die notwendigen Glasstärken abgelesen werden können.
Mehr Planungssicherheit
Die ausführenden Unternehmen erhalten damit eine hohe Planungs- und Rechtssicherheit, die durch die veränderte Regelungssituation erforderlich geworden ist. Denn mit der Einführung der Glasbemessungsnorm DIN 18008 und ihrer Aufnahme in die neueste Fassung der MVVTB (Musterverwaltungsvorschrift technischer Baubestimmungen) vom Januar 2022 ist die alte „4-Meter-Regel“ entfallen: Benötigten früher Verglasungen mit bis zu 4 Meter Höhe über einer Verkehrsfläche keinen weiteren statischen Nachweis, müssen ausführende Firmen jetzt in jedem Fall die Standsicherheit in Abhängigkeit von der Anlagenhöhe und dem Einsatzbereich nachweisen.
Für diesen Nachweis hat Saint-Gobain Glass die Statik einer klassischen Portalanlage im Innenbereich in verschiedenen Höhen berechnen lassen. Die Ergebnisse sind in übersichtlichen Größentabellen dargestellt, in denen sich die erforderlichen Glasstärken für unterschiedliche Höhen und Holmlasten ablesen lassen. | |
Transparent und offen: Planungen mit Ganzglasanlagen sind in öffentlichen und privaten Einbausituationen äußerst beliebt.
Seit Einführung der Glasbemessung nach DIN 18008 sind auch Ganzglasanlagen mit einer Einbauhöhe bis 4 Meter Nachweispflichtig.
Alle Abbildungen: © Saint-Gobain Glass Deutschland
|