VPB-Expertenrat: (05/15/2019 07:00:00 AM)

VPB: Inhalt der Baubeschreibung gesetzlich geregelt

Seit Einführung des neuen Bauvertragsrechts Anfang 2018 haben alle privaten Bauherren, die ohne eigenen Architekten aus einer Unternehmerhand einen Neubau errichten lassen, das Recht auf eine Baubeschreibung. Allerdings versuchen immer noch Baufirmen, die Bauherren ohne oder mit stark reduzierter Baubeschreibung abzuspeisen, beobachten die Sachverständigen des Verbands Privater Bauherren (VPB) bei ihren Beratungen. Der VPB rät: Bauherren sollten auf ihr Recht bestehen. Das Gesetz ist eindeutig: Laut Art. 249 § 2 EGBGB muss eine Baubeschreibung die wesentlichen Eigenschaften des Hauses klar beschreiben. Sie muss mindestens folgende Informationen enthalten: allgemeine Beschreibung des herzustellenden Gebäudes oder der Umbauten, Haustyp und Bauweise; Art und Umfang der Leistungen, auch der Planung und Bauleitung, der Arbeiten am Grundstück, der Baustelleneinrichtung und der Ausbaustufe; Gebäudedaten, Pläne mit Raum- und Flächenangaben sowie Ansichten, Grundrisse, Schnitte; gegebenenfalls Angaben zum Energie-, Brandschutz-, Schallschutzstandard sowie zur Bauphysik; Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke; Beschreibung des Innenausbaus; Beschreibung der gebäudetechnischen Anlagen; Qualitätsmerkmale, denen Gebäude oder Umbau genügen müssen; Beschreibung der Sanitärobjekte, Armaturen, Elektroanlage, Installationen, Informationstechnologie, Außenanlagen. Ferner muss die Baubeschreibung verbindliche Angaben zum Zeitpunkt der Fertigstellung enthalten. Steht der Beginn der Baumaßnahme noch nicht fest, dann muss wenigstens ihre Dauer angegeben sein. Mehr dazu im VPB-Ratgeber „Neues Bauvertragsrecht: Die Baubeschreibung beim Schlüsselfertigbau“. Er kann kostenlos unter https://www.vpb.de/download/VPB-Ratgeber_Neues-Bauvertragsrecht-Baubeschreibung.pdf oder http://tinyurl.com/y65vrgby heruntergeladen werden.


Weitere Informationen beim Verband Privater Bauherren (VPB) e.V., Bundesbüro, Chausseestraße 8, 10115 Berlin, Fon: 030 2789010, Fax: 030 27890111, E-Mail: info@vpb.de, Internet: www.vpb.de.