Schulungsreise DIN 18008 mit Glastik erfolgreich beendet (04/02/2015 07:00:00 AM)

Wie auch bereits im letzten Jahr führte der Softwarehersteller mkt GmbH im März 2015 bundesweite Veranstaltungen bezüglich der neuen Glasbemessungsnorm DIN 18008 durch. In Anbetracht der Veränderungen und doch recht großen Irritationen, die sich durch die nunmehr eingeführte DIN in der täglichen Glaspraxis ergeben, war das Interesse gut, aber keinesfalls der Situation angemessen. Was besonders auffiel, das Gros der Teilnehmer rekrutierte sich aus den Bereichen der Metall- und Holzverarbeitung sowie Ingenieurbüros – nicht etwa aus dem Glasmarkt!

Stellt sich die Frage, ob diese Branche bereits alles weiß und kann, respektive erfolgreich die DIN umsetzt?!? Weit gefehlt, während sich Nebengewerke, die das Glas nur mit verarbeiten, intensiv um Umsetzung bemühen, hadert der eigentlich Betroffene, der Glasfachbetrieb, auf breiter Front mit der neuen Gesetzeslage. Die Hoffnung auf nachträgliche Veränderungen der Nachweispflichten lässt viele die aktuelle Gesetzgebung vernachlässigen und täglich große Risiken eingehen.
 

Ob kleine Fenster- oder große Fassadenverglasung, die neue DIN 18008 gilt für alle verbauten Gläser.
Was dabei völlig außer Acht gelassen wird, ist, dass Nachweiserleichterungen nicht von der gesetzlichen Verpflichtungen befreien, ab sofort korrekt nach DIN 18008 zu dimensionieren. Eine Forderung, die sich äußerst komplex darstellt, da aufgrund des veränderten Sicherheitskonzeptes der DIN gegenüber bisherigen Grundlagen jegliche Erfahrung fehlt, die Berechnungen selbst äußerst aufwendig sind und sich in bestimmten Glaseinsatzbereichen gravierende Abweichungen ergeben.

Mehr und mehr zeigt sich mittlerweile, dass nahezu jede verbaute Scheibe sicherheitshalber kurz berechnet werden sollte – ob kleine WC- oder große Schaufensterverglasung. Denn nicht nachweisen bedeutet keinesfalls nicht rechnen zu müssen.

Diese Erkenntnis, so das Fazit aus Schulungsveranstaltungen ergänzt mit täglichen telefonischen Marktkontakten, hat sich noch nicht in der Breite durchgesetzt. Ebenso wenig wie der Umstand, dass die Berechnungen durch den Lieferanten nur bedingt tauglich sind. Im Ernstfall steht immer der Verarbeiter im Fokus, der muss die Stand- respektive Resttragfähigkeit sowie Gebrauchstauglichkeit seiner Arbeit nachweisen – nicht der Glaslieferant! Deshalb sollte sich das Glaserhandwerk zügig darauf einstellen, seine Verglasungsleistungen vor Angebot und Umsetzung mit qualifizierter Software zu berechnen, wie das beispielsweise auch der Zimmermann für seinen Dachstuhl oder eben viele andere Gewerke am Bau machen müssen.

Die täglich die Arbeit unterstützende Software ist in vielen Baugewerken heute nicht mehr wegzudenken und hält nunmehr auch im Glasbau Einzug – ob der Einzelne das nun akzeptiert oder nicht.
Weitere Informationen zur Software finden Sie unter www.glastik.de.